Nachrichten | 16. Juni 2016

Mindestabstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aktualisiert

Von red
Wie der Badische Weinbauverband mitteilt, müssen Anwender von Pflanzenschutzmitteln ab sofort neue Mindestabstände zu unbeteiligten Dritten (Anwohner und Umstehende) einhalten. Die Abstände betragen bei Spritz- bzw. Sprühanwendungen zwei Meter in Flächenkulturen und fünf Meter in Raumkulturen. Die genannten Mindestabstände gelten zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (im Sinne von §17 des Pflanzenschutzgesetzes), zu Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten, sowie zu unbeteiligten Dritten, die zum Beispiel benachbarte Wege nutzen.
 
Die Mindestabstände wurden angepasst, weil europaweit nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik neu bewertet wurde, wie stark Dritte Pflanzenschutzmitteln bei deren Anwendung ausgesetzt sind. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die entsprechende Leitlinie zur Expositionsbewertung aktualisiert.