Nachrichten | 03. August 2017

308 Hektar neue Rebpflanzrechte

Von AgE
Die Winzer in Deutschland erhalten im Antragsjahr 2017 Pflanzrechte für insgesamt 308 Hektar neue Rebflächen. 50,52 Hektar entfallen auf Baden-Württemberg.
Rund die Hälfte aller beantragten Pflanzrechte in Baden-Württemberg wurde genehmigt.
Wie die  zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mitteilt, sind bis zum Fristende am 1. März 2017 insgesamt 2354 Anträge aus dem gesamten Bundesgebiet über eine Flächenausweitung von zusammen 705 ha eingegangen. Von den Anträgen waren letztlich 2279 genehmigungsfähig; davon stammten allein 73 Prozent aus Rheinland-Pfalz, gefolgt von 19 Prozent aus Baden-Württemberg und fünf Prozent aus Bayern.
Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhalte, richte sich in erster Linie nach der Steillage der beantragten Anbauflächen, erläuterte die BLE. Erste Priorität hätten Lagen mit über 30 Prozent Gefälle; dann folgten solche mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung.
Im bundesdeutschen Weinland Nummer eins, Rheinland-Pfalz, wurden von den dort insgesamt beantragten 482,50 ha mit 186,35 ha rund 39 Prozent der Neuanpflanzungen genehmigt. In Baden-Württemberg war es mit 50,52 ha fast die Hälfte aller beantragten Pflanzrechte.
Von den für Baden-Württemberg genehmigten Flächen entfallen 19,55 Hektar auf Baden und 11,2 Hektar auf Württemberg. Die restlichen Flächen liegen außerhalb der geschützten geographischen Angabe bzw. außerhalb der geschützten geographischen Ursprungsbezeichnung.
Verzicht möglich
Die Winzer in Bayern können ihr Produktionsareal um 28,54 ha erweitern, während es in Sachsen und Sachsen-Anhalt jeweils rund 11 ha sind. Das Saarland bildet mit 0,3 ha genehmigter Zusatzfläche das Schlusslicht. 
Wie die BLE weiter mitteilte, können Winzer, die weniger als die Hälfte der beantragten Fläche erhalten haben, innerhalb eines Monats ihren Verzicht erklären. Andernfalls müsse die Bepflanzung innerhalb von drei Jahren nach einem positiven Bescheid erfolgen. Dies gelte auch für die übrigen erfolgreichen Antragsteller.
Die Genehmigungsbescheide sollen der Bundesanstalt zufolge bis zum 31. Juli versendet werden. Sofern in dem Dreijahreszeitraum eine Anpflanzung nicht oder nicht richtig erfolgt, kann dies mit einer Geldbuße bis zu 20000 Euro geahndet werden. Zuständig für die Kontrollen in den Anbaugebieten sind die jeweiligen Landesbehörden.