Seit dem 1. Oktober 2021 gelten nachträglich abgesenkte Mautsätze für den Zeitraum vom 28. Oktober 2010 bis einschließlich 30. September 2021. Unternehmen, die in diesem Zeitraum die Lkw-Maut gezahlt haben, können ab Anfang November 2021 über ein Online-Portal eine Erstattung verlangen, wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) jetzt mitgeteilt hat.
mehr