Fachliches
| 12. Januar 2023
Altersvorsorge für Winzerinnen und Winzer wird teurer
Von AgE
Das neue Jahr bringt in der Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte einen Anstieg der Beiträge.
Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Ende Dezember mitteilte, steigt der Beitrag für Unternehmer in den alten Ländern um 16 Euro auf 286 Euro im Monat; das entspricht einer Erhöhung um rund 6 %. Im Osten erhöht sich der Monatsbeitrag ab Januar um 19 Euro auf 279 Euro. Der Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige beträgt jeweils die Hälfte des Unternehmerbeitrags.
Als Ursache für die Erhöhung nennt die SVLFG die gesetzlich vorgegebene Kopplung an das voraussichtliche Durchschnittsentgelt in der allgemeinen Rentenversicherung. Dieses Durchschnittsentgelt spiegelt die zu erwartende allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland und ist im Vorjahresvergleich deutlich gestiegen. Für den Beitrag in den neuen Bundesländern kommt hinzu, dass die Angleichung an den Beitrag in den alten Bundesländern zusätzliche Anpassungsschritte erforderlich macht. Diese soll bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Mit den Beiträgen steigen auch die Beitragszuschüsse. Die Alterskasse leistet 2023 bis zu bestimmten Einkommensgrenzen einen Beitragszuschuss von monatlich bis zu 172 Euro im Westen und 167 Euro im Osten. Die Beitragsbelastung wird damit um bis zu 60 % reduziert. Ausgehend vom Höchstzuschuss sinkt der Beitragszuschuss linear mit steigendem Einkommen, bis die Einkommensgrenze für den Zuschussanspruch erreicht ist.
Als Ursache für die Erhöhung nennt die SVLFG die gesetzlich vorgegebene Kopplung an das voraussichtliche Durchschnittsentgelt in der allgemeinen Rentenversicherung. Dieses Durchschnittsentgelt spiegelt die zu erwartende allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland und ist im Vorjahresvergleich deutlich gestiegen. Für den Beitrag in den neuen Bundesländern kommt hinzu, dass die Angleichung an den Beitrag in den alten Bundesländern zusätzliche Anpassungsschritte erforderlich macht. Diese soll bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Mit den Beiträgen steigen auch die Beitragszuschüsse. Die Alterskasse leistet 2023 bis zu bestimmten Einkommensgrenzen einen Beitragszuschuss von monatlich bis zu 172 Euro im Westen und 167 Euro im Osten. Die Beitragsbelastung wird damit um bis zu 60 % reduziert. Ausgehend vom Höchstzuschuss sinkt der Beitragszuschuss linear mit steigendem Einkommen, bis die Einkommensgrenze für den Zuschussanspruch erreicht ist.