Fachliches
| 24. Januar 2024
Zeit für genaue Kalkulationen
Von Tim Ochßner, Weinbauberater LRA Karlsruhe
Welche politischen, finanziellen oder klimabedingten Aufgaben warten im neuen Jahr? Für gute Entscheidungen sollte man sorgfältig rechnen und ehrlich zu sich selbst sein. Hier einige Impulse, in welche Richtung es gehen könnte.
Bei fremden Arbeitskräften müssen die Mindestlöhne sowie die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und die Regeln zur Arbeitszeit beachtet werden.
Die Anforderungen an die Winzerinnen und Winzer werden immer höher. Neben dem Fokus auf qualitativ hochwertige Trauben müssen immer mehr betriebswirtschaftliche Aspekte beachtet werden – neue Rechtsverordnungen und Dokumentationsverpflichtungen nicht zu vergessen.
Kosten an erwarteten Erlös anpassen
In einer nicht erwarteten Schärfe sind die Erlöse bei der
Traubenproduktion zusammengebrochen. In vielen Fällen reichen die
Erlöse nicht einmal mehr aus, um die Produktionskosten der Trauben zu
decken. Von ausreichenden Erlösen zur Deckung des Lebensbedarfs ist man
in vielen Fällen schon weit entfernt. Ist der Erlös gering, verbraucht
man zunächst die zur Wiederbeschaffung vorgesehenen Abschreibungen.
Betriebswirtschaftlich betrachtet ist dies aber nur kurzfristig möglich,
da sich ein Investitionsstau anbahnt, der den Ersatz eines größeren
Gerätes nahezu unmöglich macht.
Deshalb wird es in der jetzigen Zeit unbedingt notwendig, die Produktionskosten an die zu erwartenden Erlöse 2024 anzupassen. Hierzu muss man allerdings die eigenen Produktionsschritte kalkulieren und die entsprechenden Preisuntergrenzen kennen. Wer seine Kostenstruktur kennt, kann und muss Entscheidungen fällen. Unrentable Sektoren müssen dann auch aus der Produktion genommen werden, wenn sie in der Kostenstruktur nicht angepasst werden können, zum Beispiel Pachtkosten oder Arbeitskosten.
Nachdem die Erträge fast flächendeckend in ganz Baden-Württemberg sinken, ist es mittlerweile extrem schwierig geworden, Flächen abzugeben. Lässt sich kein Pächter finden, muss die Fläche in letzter Konsequenz gerodet werden, da in vielen Fällen gilt: Ein Hektar defizitär bewirtschaftete Fläche benötigt zum Ausgleich zwei Hektar gewinnbringende Fläche in der Bewirtschaftung.
Deshalb wird es in der jetzigen Zeit unbedingt notwendig, die Produktionskosten an die zu erwartenden Erlöse 2024 anzupassen. Hierzu muss man allerdings die eigenen Produktionsschritte kalkulieren und die entsprechenden Preisuntergrenzen kennen. Wer seine Kostenstruktur kennt, kann und muss Entscheidungen fällen. Unrentable Sektoren müssen dann auch aus der Produktion genommen werden, wenn sie in der Kostenstruktur nicht angepasst werden können, zum Beispiel Pachtkosten oder Arbeitskosten.
Nachdem die Erträge fast flächendeckend in ganz Baden-Württemberg sinken, ist es mittlerweile extrem schwierig geworden, Flächen abzugeben. Lässt sich kein Pächter finden, muss die Fläche in letzter Konsequenz gerodet werden, da in vielen Fällen gilt: Ein Hektar defizitär bewirtschaftete Fläche benötigt zum Ausgleich zwei Hektar gewinnbringende Fläche in der Bewirtschaftung.
Systemwechsel in Erwägung ziehen
Neben dem Ansatz der Produktionsoptimierung und damit einhergehenden
Kosteneinsparungen muss bei sehr geringen Erlösen auch über einen
Systemwechsel nachgedacht werden. Kostensparende „neue” Systeme sind zum
Beispiel der Minimalschnitt im Spalier, die Kordonerziehung oder
Zwei-Draht-Anlagen.
In jedem Fall muss die produzierte Trauben- und Weinmenge dem Verkauf in zwei Linien angepasst werden. Die Produktionsintensität muss der Erlössituation angepasst werden, was in letzter Konsequenz bedeutet, dass Trauben, die 0,50 Euro erlösen, nicht für 1,25 Euro produziert werden können. Der zweite Anpassungsweg muss sich nach den für ordentliche Preise vermarktbaren Mengen richten. Betriebswirtschaftlich nicht die beste Lösung bei dieser Variante ist die Anpassung über die vermarktbare Menge pro Flächeneinheit. Denn durch diese Anpassung müssen die Stückkosten der Traubenproduktion durch geringere zulässige Erträge teuer erkauft werden. Diese geringeren Erträge bringen meistens sogar noch mehr Arbeit, wenn Trauben geteilt oder auf den Boden geschnitten werden müssen.
Ändert sich die Situation am Weinmarkt nicht wesentlich, bleibt als Reaktion noch der zweite, gangbarere Reduktionsweg: die Anpassung durch Flächenreduktion. Wie sich dies sinnvoll gestalten lässt, ist abhängig vom örtlichen Zusammenhalt und der strategischen Vorplanung der jeweils federführenden Vermaktungseinrichtung. Flickenteppiche von gepflegten und ungepflegten Weinbergen sind sowohl marketingtechnisch wie auch weinbautechnisch die wohl schlechteste Lösung.
Wie und in welcher Form der Weinbau sich an die derzeit schnell ändernden Rahmenbedingungen anpasst, wird zukunftsweisend sein. In der Vergangenheit reagierten viele Weinbaubetriebe auf sinkende Erlöse mit mehr Arbeit, etwa durch Flächenerweiterung. Dies dürfte in der vorherrschenden Situation in den meisten Fällen nicht die Lösung sein.
Neben den wirtschaftlichen Problemen sind auch vor allem umweltrelevante Themen immer sensibler zu handhaben. Auch die Arbeitssicherheit, die Arbeitskräfteplanung und deren Abrechnung bergen immer mehr Fallstricke. Deshalb ist es wichtig, die Arbeiten im Jahr gut zu planen und rechtzeitig Informationen einzuholen.
In der kalten Zeit sollte zum Beispiel auch die neue Spritzsaison schon geplant werden. Informieren Sie sich über Sicherheits-, Risiko- und Abstandsauflagen sowie Einschränkungen bei den geplanten Pflanzenschutzmitteln. Dies ist oft zeitaufwendiger, als man denkt. Unter udo.lubw.baden-wuerttemberg.de, in der Gemeinde oder bei den zuständigen Landwirtschaftsämtern sind Informationen zu Biotopen, Gewässerauflagen, Erosionsgefährdungen und vielem mehr erhältlich. In der Vegetationszeit ist für solche Recherchen oft nicht genug Zeit.
In jedem Fall muss die produzierte Trauben- und Weinmenge dem Verkauf in zwei Linien angepasst werden. Die Produktionsintensität muss der Erlössituation angepasst werden, was in letzter Konsequenz bedeutet, dass Trauben, die 0,50 Euro erlösen, nicht für 1,25 Euro produziert werden können. Der zweite Anpassungsweg muss sich nach den für ordentliche Preise vermarktbaren Mengen richten. Betriebswirtschaftlich nicht die beste Lösung bei dieser Variante ist die Anpassung über die vermarktbare Menge pro Flächeneinheit. Denn durch diese Anpassung müssen die Stückkosten der Traubenproduktion durch geringere zulässige Erträge teuer erkauft werden. Diese geringeren Erträge bringen meistens sogar noch mehr Arbeit, wenn Trauben geteilt oder auf den Boden geschnitten werden müssen.
Ändert sich die Situation am Weinmarkt nicht wesentlich, bleibt als Reaktion noch der zweite, gangbarere Reduktionsweg: die Anpassung durch Flächenreduktion. Wie sich dies sinnvoll gestalten lässt, ist abhängig vom örtlichen Zusammenhalt und der strategischen Vorplanung der jeweils federführenden Vermaktungseinrichtung. Flickenteppiche von gepflegten und ungepflegten Weinbergen sind sowohl marketingtechnisch wie auch weinbautechnisch die wohl schlechteste Lösung.
Wie und in welcher Form der Weinbau sich an die derzeit schnell ändernden Rahmenbedingungen anpasst, wird zukunftsweisend sein. In der Vergangenheit reagierten viele Weinbaubetriebe auf sinkende Erlöse mit mehr Arbeit, etwa durch Flächenerweiterung. Dies dürfte in der vorherrschenden Situation in den meisten Fällen nicht die Lösung sein.
Neben den wirtschaftlichen Problemen sind auch vor allem umweltrelevante Themen immer sensibler zu handhaben. Auch die Arbeitssicherheit, die Arbeitskräfteplanung und deren Abrechnung bergen immer mehr Fallstricke. Deshalb ist es wichtig, die Arbeiten im Jahr gut zu planen und rechtzeitig Informationen einzuholen.
In der kalten Zeit sollte zum Beispiel auch die neue Spritzsaison schon geplant werden. Informieren Sie sich über Sicherheits-, Risiko- und Abstandsauflagen sowie Einschränkungen bei den geplanten Pflanzenschutzmitteln. Dies ist oft zeitaufwendiger, als man denkt. Unter udo.lubw.baden-wuerttemberg.de, in der Gemeinde oder bei den zuständigen Landwirtschaftsämtern sind Informationen zu Biotopen, Gewässerauflagen, Erosionsgefährdungen und vielem mehr erhältlich. In der Vegetationszeit ist für solche Recherchen oft nicht genug Zeit.
Die Arbeiten im Weinberg sicherer machen
Das Einfahren in den Weg birgt gefahrenpotenzial. Liegt das Vorgewende an öffentlichen Straßen wird es noch brisanter. Hier sollte man überlegen, die ersten Stöcke zu entfernen.
Da Rebanlagen in Baden-Württemberg meist mit nur einem geringen Grenzabstand zu Wegen angelegt sind und somit der Weg als Hauptwendefläche genutzt wird, steigt die Unfallgefahr immens. Vor allem bei Laubarbeiten mit dem Schlepper, aber auch beim Pflanzenschutz stellt vor allem das Ausfahren aus den belaubten Rebzeilen ein erhöhtes Unfallrisiko dar.
Hier sind teilweise rotierende Arbeitsgeräte bereits im Wegebereich, bevor der Traktorfahrer überhaupt in den Weg einsehen kann. Um die Übersicht und Einsicht in den Weg zu verbessern, kann es sinnvoll sein, den „Ankerstock” und eventuell auch den zweiten Stock der Reihe zu entfernen. Dieser zugegebenermaßen nicht einfach umsetzbare und teure Schritt amortisiert sich jedoch teilweise über einen schnelleren und einfacheren Wendevorgang bei allen Traktorarbeiten. Auch Heftarbeiten und Drahtrahmenarbeiten werden erleichtert.
Biotope und Pflegemaßnahmen
Durch das verantwortungsbewusste Handeln vieler
Winzerinnen und Winzer sind in zahlreichen Gebieten wichtige Flächen für
den Erhalt der Landschaft entstanden. Hier sind vor allem die
Magertrockenrasen und die Trockenmauern zu nennen. Einige dieser Flächen
sind für die Allgemeinheit so wichtig geworden, dass sie unter Schutz
gestellt wurden und nicht mehr verändert werden dürfen. Biotope wurden
in den Gemeinden zu unterschiedlichen Zeiten kartiert. Als erste
Informationsquelle dürften die Biotopkartierungen der Gemeinden und die
auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz hinterlegten
Karten für den Naturschutz zugrunde gelegt werden.
Allerdings sind zwischenzeitlich Biotope dazugekommen. Soll hier eine Veränderung stattfinden, sollten Sie unbedingt Kontakt zu den zuständigen Behörden aufnehmen. Dies trifft vor allem auf Flächen zu, die nach längeren Brachezeiten wieder mit Reben bepflanzt werden sollen, oder auf ausufernde Hecken. Hier gibt es zudem die Möglichkeit, die Hecke in jährlichen Abschnitten „auf Stock zu setzen”. Für solche Pflegemaßnahmen ist allerdings ein definiertes Zeitfenster vorgegeben: ab dem 1. Oktober bis zum 28. Februar.
Allerdings sind zwischenzeitlich Biotope dazugekommen. Soll hier eine Veränderung stattfinden, sollten Sie unbedingt Kontakt zu den zuständigen Behörden aufnehmen. Dies trifft vor allem auf Flächen zu, die nach längeren Brachezeiten wieder mit Reben bepflanzt werden sollen, oder auf ausufernde Hecken. Hier gibt es zudem die Möglichkeit, die Hecke in jährlichen Abschnitten „auf Stock zu setzen”. Für solche Pflegemaßnahmen ist allerdings ein definiertes Zeitfenster vorgegeben: ab dem 1. Oktober bis zum 28. Februar.