Fachliches
| 27. Februar 2024
Jetzt sind der Spritzen-TÜV und das Agrarbüro dran
Von Steffen Renz, Weinbauberater Landkreis Emmendingen
Im März sollten Rebschnitt und Biegen weitestgehend beendet sein. Wieso es wichtig ist, sich nun um die technische Ausrüstung des Betriebes zu kümmern, warum niemand um die Fortbildung im Pflanzenschutz herumkommt und was die Wahl der passenden Begrünung beeinflusst, erklärt Weinbauberater Steffen Renz.
Für die Begrünung zwischen den Reihen werden bedarfsgerechte Mischungen empfohlen. Eine Bodenanalyse vorab zeigt, welche Pflanzen gewählt werden sollten.
Im März sollten die technische Ausrüstung überprüft und nötige Reparaturen vorgenommen werden. Dabei müssen gesetzliche Vorgaben wie der Spritzen-TÜV beachtet und eingeplant werden. Diese Spritzgerätekontrolle stellt den einwandfreien technischen Betrieb sicher. Deshalb sollte sie nicht nur als notwendiges Übel gesehen werden. Im Gegenteil, in Zeiten kritischer Berichterstattung über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann mit geprüfter Spritze mancher Kritik der Wind aus den Segeln genommen werden. Und außerdem: Bei Nichteinhaltung dieser Pflichtkontrolle alle drei Jahre droht ein Bußgeld.
Jedes Jahr wird eine andersfarbige Plakette vergeben, wodurch eine Verwechslung oder Täuschung verhindert wird. Es ist nicht das Prüfjahr aufgedruckt, sondern das Jahr der Fälligkeit. Zusätzlich zur Plakette bekommt der Verfügungsberechtigte einen Prüfbericht.
Bürokratie bleibt nicht aus
Politik und Gesellschaft stellen hohe
Anforderungen an moderne landwirtschaftliche Betriebe. Entsprechend viel
Zeit sollte für die Pflege des Agrarbüros eingeräumt werden. Gerade im
Frühjahr bleibt oftmals Luft zur Aktualisierung der benötigten
Unterlagen. Hierzu zählen vor allem die Anforderungen aus der
Düngeverordnung wie die Stoffstrombilanz, aber auch die Planung der
Pflanzenschutzstrategie. Wer früh im Jahr beim Landhändler die geplanten
Pflanzenschutzmittel anfragt, kann mit vergünstigten Einkaufspreisen
rechnen. Denn eine frühzeitige Distribution der Mittel spart Kosten.
Wichtig ist auch, die eigene Sachkunde im Pflanzenschutz regelmäßig aufzufrischen. Das Pflanzenschutzgesetz – Teil Sachkundeverordnung – gibt vor, dass jeder, der Pflanzenschutz ausbringt, innerhalb von drei Jahren vier Stunden Fortbildung nachweisen muss. Auch zweimal zwei Stunden sind möglich. Die Fortbildungszeiträume sind ab Ausstelldatum der Sachkunde-Scheckkarte zu rechnen. Das Ausstelldatum ist auf der Rückseite der Karte zu finden. Laufende Fortbildungsveranstaltungen können den Gemeinde- und Mitteilungsblättern entnommen werden. Auch auf den Internetseiten der Landwirtschaftsämter und im Veranstaltungskalender auf der Homepage des LTZ Augustenberg wird darüber informiert.
Wichtig ist auch, die eigene Sachkunde im Pflanzenschutz regelmäßig aufzufrischen. Das Pflanzenschutzgesetz – Teil Sachkundeverordnung – gibt vor, dass jeder, der Pflanzenschutz ausbringt, innerhalb von drei Jahren vier Stunden Fortbildung nachweisen muss. Auch zweimal zwei Stunden sind möglich. Die Fortbildungszeiträume sind ab Ausstelldatum der Sachkunde-Scheckkarte zu rechnen. Das Ausstelldatum ist auf der Rückseite der Karte zu finden. Laufende Fortbildungsveranstaltungen können den Gemeinde- und Mitteilungsblättern entnommen werden. Auch auf den Internetseiten der Landwirtschaftsämter und im Veranstaltungskalender auf der Homepage des LTZ Augustenberg wird darüber informiert.
Leitkrankheit und Fehlstellen
In Bezug auf die
Auffälligkeiten des vergangenen Jahres liegt der Bekämpfungsschwerpunkt
in diesem Jahr bei der Leitkrankheit Oidium. Mancherorts endeten die
Probleme in einer Sanierungsstrategie. Dies hatte viele Ursachen, vor
allem aber war es das teils explosionsartige Wachstum mit einer Menge
ungeschütztem Neuzuwachs in der Blühphase. Dazu kam eine verminderte
Applikationsqualität durch fast durchgängig herrschenden Wind, aber auch
Fehler in der Strategie und der Mittelwahl waren ursächlich. Die
„Sonderbeilage Rebschutz 2024” in der März-Ausgabe des Badischen Winzers widmet sich intensiv
der Pilzkrankheit Oidium.
Fehlstellen sollten zum Erhalt der Wirtschaftlichkeit der Anlage jährlich nachgebessert beziehungsweise nachgepflanzt werden. Die Rebveredler halten entsprechende Positionen in ausreichender Menge bereit, so dass diese Arbeit vor Vegetationsstart durchgeführt werden kann. Ebenfalls von großer Bedeutung ist das Ausbessern der Anlage. Hierzu zählen vor allem das Richten der Pfähle oder Stickel und des Drahtes. Aber auch abgefahrene Anker oder gerissene Spanner beziehungsweise Federn sollten ausgebessert werden.
Fehlstellen sollten zum Erhalt der Wirtschaftlichkeit der Anlage jährlich nachgebessert beziehungsweise nachgepflanzt werden. Die Rebveredler halten entsprechende Positionen in ausreichender Menge bereit, so dass diese Arbeit vor Vegetationsstart durchgeführt werden kann. Ebenfalls von großer Bedeutung ist das Ausbessern der Anlage. Hierzu zählen vor allem das Richten der Pfähle oder Stickel und des Drahtes. Aber auch abgefahrene Anker oder gerissene Spanner beziehungsweise Federn sollten ausgebessert werden.
Begrünungsmanagement
GLÖZ
6 sieht zwischen dem 15. November und 15. Januar eine
Mindestbodenbedeckung vor. Dadurch gelten beim Begrünungsmanagement neue
Regeln. Entweder wurden die Begrünungen bereits direkt nach der Ernte –
vor dem 15. November – eingesät oder teilweise auch noch nach dem
15. Januar. Dies gilt es auch künftig zu beachten, da zeitlich termingebundene Probleme entstehen können. Und sicherlich werden in den
folgenden Jahren verstärkte Kontrollen stattfinden.
Das wichtigste Ziel einer Begrünung in einer Ertragsanlage ist, dass die Befahrbarkeit auch unter nassen oder schwierigen Bedingungen gewährleistet ist. Die Fahrgasse wird ganz- und auch mehrjährig genutzt und besteht aus einer ausreichend stabilen, etablierten Begrünung. In den Reihen, die nicht als Fahrgassen genutzt werden, können anderweitige, meist
biodiversitätsfördernde Begrünungen eingesetzt werden. Diese bestehen aus artenreichen, insektenattraktiven, ein- oder mehrjährigen Blühmischungen und werden wärmstens empfohlen. Denn blühende Rebberge erfreuen Insekten, das Herz des Bewirtschafters und vor allem das der Mitbürger.
Der Landhandel bietet eine große Vielfalt und Auswahl. Wichtig ist, dass die geplanten Begrünungen aus möglichst trockenresistenten Arten bestehen sollten, um den durch den Klimawandel ausgelösten Hitzetagen standzuhalten.
Begrünungen werden jedoch nicht nur zur guten Befahrbarkeit oder für mehr Biodiversität ausgebracht, sondern haben je nach Gemengeart weitere charakteristische Eigenschaften:
Ist die Stickstofffixierung das Ziel, bieten sich Kleearten als Hauptkomponente der Mischung an. Die an den Wurzeln lebenden Knöllchenbakterien sammeln Stickstoff und dieser kann bei Bedarf durch Mulchen oder Umbrechen freigesetzt und pflanzenverfügbar gemacht werden. Wird ein rascher Aufwuchs angestrebt, wie er zum Beispiel in Neu- und Junganlagen gewünscht ist, bieten sich Phacelia und Buchweizenmischungen an – aber auch Ölrettich, Weidelgräser oder einige Kleearten. Graslastige Mischungen werden für die Fahrgassen empfohlen, da Gräser robust bodendeckend und konglomeratbildend sind.
Eine tiefe Bodendurchwurzelung lässt sich mit Ölrettich, aber auch durch Ackerbohne, Raps oder Steinklee erreichen. Mischungen lassen sich individuell zusammenstellen oder man kann auf gebrauchsfertige Mischungen zurückgreifen.
Das wichtigste Ziel einer Begrünung in einer Ertragsanlage ist, dass die Befahrbarkeit auch unter nassen oder schwierigen Bedingungen gewährleistet ist. Die Fahrgasse wird ganz- und auch mehrjährig genutzt und besteht aus einer ausreichend stabilen, etablierten Begrünung. In den Reihen, die nicht als Fahrgassen genutzt werden, können anderweitige, meist
biodiversitätsfördernde Begrünungen eingesetzt werden. Diese bestehen aus artenreichen, insektenattraktiven, ein- oder mehrjährigen Blühmischungen und werden wärmstens empfohlen. Denn blühende Rebberge erfreuen Insekten, das Herz des Bewirtschafters und vor allem das der Mitbürger.
Der Landhandel bietet eine große Vielfalt und Auswahl. Wichtig ist, dass die geplanten Begrünungen aus möglichst trockenresistenten Arten bestehen sollten, um den durch den Klimawandel ausgelösten Hitzetagen standzuhalten.
Begrünungen werden jedoch nicht nur zur guten Befahrbarkeit oder für mehr Biodiversität ausgebracht, sondern haben je nach Gemengeart weitere charakteristische Eigenschaften:
Ist die Stickstofffixierung das Ziel, bieten sich Kleearten als Hauptkomponente der Mischung an. Die an den Wurzeln lebenden Knöllchenbakterien sammeln Stickstoff und dieser kann bei Bedarf durch Mulchen oder Umbrechen freigesetzt und pflanzenverfügbar gemacht werden. Wird ein rascher Aufwuchs angestrebt, wie er zum Beispiel in Neu- und Junganlagen gewünscht ist, bieten sich Phacelia und Buchweizenmischungen an – aber auch Ölrettich, Weidelgräser oder einige Kleearten. Graslastige Mischungen werden für die Fahrgassen empfohlen, da Gräser robust bodendeckend und konglomeratbildend sind.
Eine tiefe Bodendurchwurzelung lässt sich mit Ölrettich, aber auch durch Ackerbohne, Raps oder Steinklee erreichen. Mischungen lassen sich individuell zusammenstellen oder man kann auf gebrauchsfertige Mischungen zurückgreifen.
Vor der Düngung eine Bodenanalyse durchführen
Die Grundlage jeder Düngung bildet eine
aktuelle Bodenanalyse. Anhand der ermittelten Gehalte und der Einteilung
in die Kategorien A, C und E ergibt sich die benötigte aufzudüngende
Menge an Nährstoffen. A steht für einen Mangel, C bedeutet optimal, E
bedeutet Überschuss. Die im Weinbau wichtigsten Nährstoffe sind
Stickstoff (N), Phosphor (P2O5), Kalium (K2O) und Magnesium (MgO). Dazu
kommen diverse Makronährstoffe wie Zink, Eisen, Bor oder Mangan, wovon
die Rebe nur wenig benötigt.
Aus dem ermittelten Düngebedarf leitet sich eine Empfehlung ab. Der Dünger kann sowohl in Form eines Reinnähr- stoffs als auch durch gebrauchsfertige Handelsdünger ausgebracht werden. Befindet sich einer der Grundnährstoffe Phosphor, Kalium oder Magnesium in Kategorie A, bedarf es einer Aufdüngung. Bei Kategorie C wird eine Erhaltungsdüngung vorgenommen. Alle Nährstoffe der Kategorie E sind von der Düngung auszuschließen.
Bei der Ermittlung der benötigten Stickstoffgabe verhält es sich anders. Da Stickstoff sehr flüchtig ist, kann dieser nicht analog zu den Grundnährstoffen beprobt werden. Hier ist eine Nmin-Probenahme erforderlich, die aber aufgrund ihrer Anforderungen in der Praxis nur selten angewandt wird. Vielmehr wird der Bedarf der Stickstoffgabe mit dem Entzug durch die Traubenabfuhr verrechnet. Meist liegt er im Bereich zwischen 30 und 45 kg N/ha.
Eine wertvolle Hilfe liefert die Internetseite www.duengung-bw.de. Hier sind alle weiterführenden Infos zur Düngung zusammengefasst.
Aus dem ermittelten Düngebedarf leitet sich eine Empfehlung ab. Der Dünger kann sowohl in Form eines Reinnähr- stoffs als auch durch gebrauchsfertige Handelsdünger ausgebracht werden. Befindet sich einer der Grundnährstoffe Phosphor, Kalium oder Magnesium in Kategorie A, bedarf es einer Aufdüngung. Bei Kategorie C wird eine Erhaltungsdüngung vorgenommen. Alle Nährstoffe der Kategorie E sind von der Düngung auszuschließen.
Bei der Ermittlung der benötigten Stickstoffgabe verhält es sich anders. Da Stickstoff sehr flüchtig ist, kann dieser nicht analog zu den Grundnährstoffen beprobt werden. Hier ist eine Nmin-Probenahme erforderlich, die aber aufgrund ihrer Anforderungen in der Praxis nur selten angewandt wird. Vielmehr wird der Bedarf der Stickstoffgabe mit dem Entzug durch die Traubenabfuhr verrechnet. Meist liegt er im Bereich zwischen 30 und 45 kg N/ha.
Eine wertvolle Hilfe liefert die Internetseite www.duengung-bw.de. Hier sind alle weiterführenden Infos zur Düngung zusammengefasst.