Fachliches
| 31. Oktober 2023
Aus 2023 lernen, 2024 vorbereiten
Von Egon Zuberer
Wenn die Aufgaben im Weinberg weniger werden, bleibt Zeit, sich mit dem Papierkram auseinanderzusetzen. Welche Förderungen könnten zum Beispiel im Bereich Extensivierung zum Betrieb passen? Diese und weitere Fragen gilt es zu überdenken.
Die Vegetationsperiode 2023 geht rasch zu Ende. Das Laub ist fast komplett abgefallen und die prächtige Herbstverfärbung in den Weinbergen ist so gut wie vorbei. Nicht überall war dies so: Die Wälder und viele andere Gehölze an Straßen, Wegen und Böschungen waren wegen der Trockenheit teilweise schon länger bräunlich verfärbt. Die Vegetationsperiode 2023 ist wieder auffallend zu warm im Vergleich zu den langjährigen Werten von vor 1990. Die Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Konstanz am Bodensee verfügt über die langjährigen Werte. Selbst am Bodensee, wo es aufgrund der Höhenlage eigentlich kühler ist, liegt die Abweichung Ende Oktober bei 2,4°C über der Norm. So ist es nicht verwunderlich, dass ein weiteres frühes Jahr zu Ende geht. Der kühle Start sowie die kühlen Zeiten im Juli und Ende August kontrastieren mit heißen Phasen dazwischen, was der Vegetationsperiode einen schwankenden, unausgeglichenen Charakter gibt.
Die Region trocknet aus
Die seit Jahren schleichende Austrocknung der
badischen Regionen ist nicht zu übersehen. Angetrieben durch häufige
Winde reichten die Niederschläge in 2023 nicht aus, um die
Verdunstungswerte in den heißen Wochen auszugleichen. Die Bilanz Mitte
Oktober ist für Baden ernüchternd, wie das Dürremonitoring des
Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung in der Abbildung zeigt. Regional
waren in den Lagen mit geringer Wasserhaltefähigkeit Trockenschäden
unübersehbar. Stark betroffen war zum Beispiel der westliche
Kaiserstuhl. Wie kann die Wasserversorgung künftig sichergestellt
werden? Und ist es überhaupt sinnvoll, stark betroffene Lagen zu
erhalten? Große Fragen, denen sich die Branche stellen muss.
Die vor kurzem abgeschlossene Lese wird als sehr arbeitsintensive
Selektionslese in Erinnerung bleiben. Die ausgeprägte Hitzephase Anfang
August hinterließ nur geringe Sonnenbrandschäden. Viel schädlicher war
die heiße erste Septemberwoche. Danach waren oft verbrannte Trauben zu
sehen, die bei der Lese Arbeit machten. Sehr verbreitet – selbst am
Bodensee – konnte man eingeschrumpelte Beeren sehen. Dazu kam ab Anfang
September Essigbildung.
Hohen Einfluss hatten die starken Niederschläge
Ende August. Stark betroffen waren die Sorten Spätburgunder und
Grauburgunder in den dichtbeerigen Klonen. Niemand hätte Anfang Juni erwartet, dass die großen, langen
Gescheine sich so füllen würden. Während die Essigbildung in Nordbaden
teilweise durch Oidiumbefall gefördert wurde, trat sie im Bodenseeraum
erst im Oktober hauptsächlich auf. Auslöser war Nebel in Verbindung mit
warmen Temperaturen. Fruchtfliegen waren zwar nicht der Hauptauslöser,
aber oft haben sie die Essigbildung gefördert.
Überraschend war, dass die Bestände unter den Niederschlägen Ende August mit bis zu 200 mm im Bodenseeraum nicht zusammengebrochen sind. Stetige Ostwinde und ausgetrocknete Böden haben das Wasser abgefangen. Erstmals seit über zehn Jahren gab es wieder Traubenwelke. Verantwortlich waren neben dem Temperaturabfall die erwähnten Niederschläge Ende August. So erfüllten sich die hohen Ertragserwartungen von Anfang August nicht, die Ernte war letztlich nur leicht überdurchschnittlich.
Weil es so warm war, wurde mit der Lesemaschine sehr viel nachts und frühmorgens gearbeitet. Das hat geholfen, die hohen Energiekosten für die Kühlung zu senken und die Verarbeitung zu erleichtern. Trotz des Aufwandes sind die meisten Winzer mit dem Jahrgang zufrieden. Die Alkoholgehalte sind nicht überzogen, die Jungweine werden als feinfruchtig beschrieben. Seitens der Produktion spricht man von einem marktgerechten Jahrgang in einem schwierigen Umfeld.
Überraschend war, dass die Bestände unter den Niederschlägen Ende August mit bis zu 200 mm im Bodenseeraum nicht zusammengebrochen sind. Stetige Ostwinde und ausgetrocknete Böden haben das Wasser abgefangen. Erstmals seit über zehn Jahren gab es wieder Traubenwelke. Verantwortlich waren neben dem Temperaturabfall die erwähnten Niederschläge Ende August. So erfüllten sich die hohen Ertragserwartungen von Anfang August nicht, die Ernte war letztlich nur leicht überdurchschnittlich.
Weil es so warm war, wurde mit der Lesemaschine sehr viel nachts und frühmorgens gearbeitet. Das hat geholfen, die hohen Energiekosten für die Kühlung zu senken und die Verarbeitung zu erleichtern. Trotz des Aufwandes sind die meisten Winzer mit dem Jahrgang zufrieden. Die Alkoholgehalte sind nicht überzogen, die Jungweine werden als feinfruchtig beschrieben. Seitens der Produktion spricht man von einem marktgerechten Jahrgang in einem schwierigen Umfeld.
Umstrukturierung unattraktiv
Die Umstellung
und Umstrukturierung von Rebflächen hat einen historischen Tiefstand
erreicht. Die ökonomischen Folgen von Inflation,
Mindestlohnsteigerungen, Energiekosten und sinkenden Erlösen sind
unübersehbar. Zusätzlich gibt es ökologische Hürden. Eine davon ist im
Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 aufgetaucht. Zu den
betrieblichen Grundanforderungen der Konditionalität gehören die
GLÖZ-Regelungen, was ausgeschrieben „guter landwirtschaftlicher und
ökologischer Zustand” bedeutet. Sie umfassen neun Punkte. GLÖZ 6
beinhaltet die Mindestbodenbedeckung in sensiblen Zeiten, wobei dieser
Zeitraum vom 15. November bis zum 15. Januar dauert.
Für Dauerkulturen bedeutet das: In diesem Zeitraum muss die Begrünung erhalten werden und der Boden darf nicht bearbeitet werden. Dazu gehören alle Einsaatarbeiten und je nach Technik das Roden der Reben sowie das Rigolen von gerodeten Altanlagen, was bisher oft noch im November gemacht wurde. Läuft es analog zu den Wasserschutzgebieten, dann wäre nur noch das Ziehen der Rebstöcke denkbar. Die betrieblichen Abläufe müssen zukünftig umgeplant werden, um die Fristen einhalten zu können. Welche Erleichterungen möglich sind, müssen die laufenden Gespräche in den Behörden zeigen.
Durch die wärmeren Winter ist es oft noch bis in den November möglich, die Begrünung oberflächlich zu bearbeiten, zum Beispiel mit der Kreiselegge oder Mischungen mit Klee oder ganz einfach Wintergetreide einzusäen. Bilden diese viel Masse, lassen sie sich im kommenden Frühjahr walzen und können dazu beitragen, die Bodentemperaturen in Richtung Sommer niedriger zu halten. Diese Arbeiten sind in der Regel bis Mitte November abgeschlossen.
Für Dauerkulturen bedeutet das: In diesem Zeitraum muss die Begrünung erhalten werden und der Boden darf nicht bearbeitet werden. Dazu gehören alle Einsaatarbeiten und je nach Technik das Roden der Reben sowie das Rigolen von gerodeten Altanlagen, was bisher oft noch im November gemacht wurde. Läuft es analog zu den Wasserschutzgebieten, dann wäre nur noch das Ziehen der Rebstöcke denkbar. Die betrieblichen Abläufe müssen zukünftig umgeplant werden, um die Fristen einhalten zu können. Welche Erleichterungen möglich sind, müssen die laufenden Gespräche in den Behörden zeigen.
Durch die wärmeren Winter ist es oft noch bis in den November möglich, die Begrünung oberflächlich zu bearbeiten, zum Beispiel mit der Kreiselegge oder Mischungen mit Klee oder ganz einfach Wintergetreide einzusäen. Bilden diese viel Masse, lassen sie sich im kommenden Frühjahr walzen und können dazu beitragen, die Bodentemperaturen in Richtung Sommer niedriger zu halten. Diese Arbeiten sind in der Regel bis Mitte November abgeschlossen.
Möglichkeiten der Extensivierung
In der Beratung kommen immer häufiger Fragen zu
Extensivierungsmöglichkeiten an. Dazu gehört die Nutzung, wenn die
Flächen gerodet werden und die weitere Verwendung als Rebfläche nicht
geklärt ist. Das Pflanzrecht besteht seit der Weingesetzänderung von
2016 mit Verlängerung maximal fünf Jahre. Eine generelle Verlängerung
auf sechs Jahre steht in Aussicht. Es taucht die Frage auf: Kann mit der
Fläche noch zusätzlich Nutzen aus anderen Förderungen gezogen werden,
da Weinbergsflächen ohne Reben Ackerstatus haben?
Ziel ist es, den landwirtschaftlichen Status zu erhalten. Ist die Fläche Grünland geworden, ist eine Rückführung in Reben schwierig. Das Korsett ist eng für reine Weinbaubetriebe, und für Mischbetriebe mit Obstbau sind die Angebote nur schwer umsetzbar. Alle Berechnungen gehen von der im Betrieb vorhandenen Ackerfläche aus. Für gemischte Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerbau könnte sich die Rebfläche in GLÖZ 8 als Stilllegungsfläche anbieten, um bessere Flächen nicht aus der Produktion nehmen zu müssen. Die Betriebe sind hier verpflichtet, 4 % der Fläche aus der Produktion zu nehmen. Eine weitere Möglichkeit ist eine Nutzung der Ökoregel (ÖR) 1a „nichtproduktive Flächen”, also die Brache. Bei der ÖR 1a kommen wesentliche neue Änderungen zur Saison 2024.
Diese Regelungen sind komplizierter und für den Fall gedacht, dass mehr als die geforderten 4 % aus der Produktion genommen werden. Die Bereitstellungsgrenzen an Ackerfläche betragen mindestens 0,1 ha bis maximal 6 % der Ackerfläche, maximal aber 1 ha. Die Mindestparzellengröße der geförderten Fläche beträgt 0,1 ha. Der Verpflichtungszeitraum liegt bei ÖR 1a bei einem Jahr, die Fläche kann mehrmals in Folge beantragt werden. Zudem liegt auf der Fläche ein Pflegeverbot vom 1. April bis zum 31. August. Der Fördersatz beträgt 1300 Euro/ha. Bei Interesse empfiehlt es sich, die zuständigen Landwirtschaftsämter zu kontaktieren.
Im FAKT II gibt es noch die Regelung E8, die nur auf Ackerland genutzt werden kann, also nicht auf unbestockten Dauerkulturflächen. Sie gilt dann als Ackerfläche, wenn sie im Jahr nach der Rodung auch als solche genutzt wurde. Wichtig ist hier die korrekte Angabe der Ackerbaukultur im Gemeinsamen Antrag, zum Beispiel Mais, Weizen oder Luzerne. Danach muss eine Blühmischung aus dem vorgegebenen Sortenkatalog eingesät werden. Grundsätzlich darf die Fläche fünf Jahre nicht gepflegt werden, Ausnahmen können nur die zuständigen Landwirtschaftsämter erteilen. Das Risiko ist eine zunehmende Verwilderung der Fläche. Der Fördersatz beträgt 730 Euro/ha, gefördert werden maximal 50 % der Ackerfläche und maximal 10 ha.
Ziel ist es, den landwirtschaftlichen Status zu erhalten. Ist die Fläche Grünland geworden, ist eine Rückführung in Reben schwierig. Das Korsett ist eng für reine Weinbaubetriebe, und für Mischbetriebe mit Obstbau sind die Angebote nur schwer umsetzbar. Alle Berechnungen gehen von der im Betrieb vorhandenen Ackerfläche aus. Für gemischte Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerbau könnte sich die Rebfläche in GLÖZ 8 als Stilllegungsfläche anbieten, um bessere Flächen nicht aus der Produktion nehmen zu müssen. Die Betriebe sind hier verpflichtet, 4 % der Fläche aus der Produktion zu nehmen. Eine weitere Möglichkeit ist eine Nutzung der Ökoregel (ÖR) 1a „nichtproduktive Flächen”, also die Brache. Bei der ÖR 1a kommen wesentliche neue Änderungen zur Saison 2024.
Diese Regelungen sind komplizierter und für den Fall gedacht, dass mehr als die geforderten 4 % aus der Produktion genommen werden. Die Bereitstellungsgrenzen an Ackerfläche betragen mindestens 0,1 ha bis maximal 6 % der Ackerfläche, maximal aber 1 ha. Die Mindestparzellengröße der geförderten Fläche beträgt 0,1 ha. Der Verpflichtungszeitraum liegt bei ÖR 1a bei einem Jahr, die Fläche kann mehrmals in Folge beantragt werden. Zudem liegt auf der Fläche ein Pflegeverbot vom 1. April bis zum 31. August. Der Fördersatz beträgt 1300 Euro/ha. Bei Interesse empfiehlt es sich, die zuständigen Landwirtschaftsämter zu kontaktieren.
Im FAKT II gibt es noch die Regelung E8, die nur auf Ackerland genutzt werden kann, also nicht auf unbestockten Dauerkulturflächen. Sie gilt dann als Ackerfläche, wenn sie im Jahr nach der Rodung auch als solche genutzt wurde. Wichtig ist hier die korrekte Angabe der Ackerbaukultur im Gemeinsamen Antrag, zum Beispiel Mais, Weizen oder Luzerne. Danach muss eine Blühmischung aus dem vorgegebenen Sortenkatalog eingesät werden. Grundsätzlich darf die Fläche fünf Jahre nicht gepflegt werden, Ausnahmen können nur die zuständigen Landwirtschaftsämter erteilen. Das Risiko ist eine zunehmende Verwilderung der Fläche. Der Fördersatz beträgt 730 Euro/ha, gefördert werden maximal 50 % der Ackerfläche und maximal 10 ha.
Übrig
bleiben etliche Fragen:
- Sind die Angebote für den Betrieb sinnvoll?
- Was geht überhaupt im eigenen Betrieb bezogen auf den Flächenanteil und die Topographie? Steile und schwierige Lagen sind schwerlich nutzbar.
- Kann das Pflanzrecht erhalten werden? Passen die Fristen?
- Kann die Entstehung von Dauergrünland vermieden werden? Die Schaffung von Verfahren, die auf Dauerkulturen zugeschnitten sind, wäre wünschenswert.
Rebschnitt startet Der Rebschnitt beginnt oft schon im November, besonders in den großen Betrieben. In der Regel wir der Vorbogen entfernt und drei bis vier Ruten werden stehengelassen. Diese Arbeit kann mit Abschluss der Laubverfärbung aufgenommen werden, da ab diesem Zeitpunkt die Reservestoffe aus dem Laub und den Blattstielen ins Holz zurückverlagert wurden. Bei trockenen Bodenbedingungen sind die Voraussetzungen für den maschinellen Vorschnitt besonders gut. Dieser verbreitet sich aufgrund der hohen Lohnkosten immer mehr. In modernen Drahtanlagen kann die Zeit für das Ausheben um etwa 30 % verkürzt werden.
Bodenversorgung prüfen
Wie der Boden mit Nährstoffen versorgt ist, zeigen Bodenproben.
Der November ist ein idealer Zeitraum, um den Betrieb dahingehend zu
überprüfen. In Südbaden gibt es gemeinschaftliche Bodenprobenaktionen,
denen man sich anschließen kann.
Mangelerscheinungen sind im Laufe des Jahres immer wieder aufgetreten. Im Bodenseeraum war nach den hohen Augustniederschlägen vor allem der Kaliummangel so intensiv, dass die Stöcke verbrannt wirkten. Trockenheit und sehr hohe Niederschläge führen zu einer unharmonischen Nährstoffversorgung der Reben, worauf die Grundversorgung nur einen geringen Einfluss hat. Hohes Potenzial besteht dagegen auf neu bepflanzten Flächen oder bei größeren Auffüllungen. Die meist ab dem zweiten Standjahr auftretenden Mangelerscheinungen können mithilfe einer Bodenprobe rasch behoben werden. Sehr typisch ist die Unterversorgung bei den wichtigen Nährstoffen Phosphor und Kalium.
Große Fragen wirft der sehr starke Esca-Befall in diesem Jahr auf. In manchen Anlagen ist die Krankheit so dominant, dass guter Rat teuer ist. Betroffen sind bekannte Sorten wie Müller-Thurgau, Riesling, Gewürztraminer oder Sauvignon blanc. Verheerend ist teilweise der Befall in der Sorte Gutedel. Im Vergleich gering, aber nicht zu übersehen war erstmals der Esca-Ausfall in der Burgundergruppe. In großen Betrieben ist die Instandhaltung der Anlagen in einem solchen Umfang nicht mehr leistbar. Zum einen sind die Kosten für das Pflanzgut hoch. Sehr oft fallen die nachgepflanzten Reben durch Trockenheit im Laufe des Sommers aus. Zum anderen ist der Arbeitsaufwand für das Pflanzen, Pflegen und Bewässern zu groß, wenn Jungreben im viertstelligen Zahlenbereich betroffen sind.
Mangelerscheinungen sind im Laufe des Jahres immer wieder aufgetreten. Im Bodenseeraum war nach den hohen Augustniederschlägen vor allem der Kaliummangel so intensiv, dass die Stöcke verbrannt wirkten. Trockenheit und sehr hohe Niederschläge führen zu einer unharmonischen Nährstoffversorgung der Reben, worauf die Grundversorgung nur einen geringen Einfluss hat. Hohes Potenzial besteht dagegen auf neu bepflanzten Flächen oder bei größeren Auffüllungen. Die meist ab dem zweiten Standjahr auftretenden Mangelerscheinungen können mithilfe einer Bodenprobe rasch behoben werden. Sehr typisch ist die Unterversorgung bei den wichtigen Nährstoffen Phosphor und Kalium.
Große Fragen wirft der sehr starke Esca-Befall in diesem Jahr auf. In manchen Anlagen ist die Krankheit so dominant, dass guter Rat teuer ist. Betroffen sind bekannte Sorten wie Müller-Thurgau, Riesling, Gewürztraminer oder Sauvignon blanc. Verheerend ist teilweise der Befall in der Sorte Gutedel. Im Vergleich gering, aber nicht zu übersehen war erstmals der Esca-Ausfall in der Burgundergruppe. In großen Betrieben ist die Instandhaltung der Anlagen in einem solchen Umfang nicht mehr leistbar. Zum einen sind die Kosten für das Pflanzgut hoch. Sehr oft fallen die nachgepflanzten Reben durch Trockenheit im Laufe des Sommers aus. Zum anderen ist der Arbeitsaufwand für das Pflanzen, Pflegen und Bewässern zu groß, wenn Jungreben im viertstelligen Zahlenbereich betroffen sind.
Was kann man tun? Eventuell im kleinen Rahmen – zum Beispiel in den weniger betroffenen Burgunderanlagen – jetzt im November roden und im Frühjahr nachpflanzen. Ansonsten sollten die Stöcke zurückgenommen und neu aufgebaut werden. Die Erfolgsquote liegt bei rund 70 %. Hier fällt zwar die Arbeit des Aufbindens im Frühjahr an, aber die Pflanzung und Bewässerung entfällt. Bei wertvollen Anlagen wird bei zunehmendem Befall empfohlen, früh mit einem Reset zu reagieren, also die ganze Anlage zurückzunehmen. Dafür gibt es sehr gute und erfolgreiche Beispiele. Für ältere Anlagen kann bei jährlichen Ausfallquoten von 10 bis 15 % oder mehr nur noch eine Rodung angestrebt werden.
Eine nicht so teure, aber sinnvolle Investition ist die Überarbeitung von alten Vorgewenden, um alle technischen Arbeiten zu erleichtern. Für die Neuinstallation und das notwendige Zurücksetzen von Endpfählen ist die Winterphase ein idealer Zeitraum. Zudem werden über die Wintermonate wieder Sachkundegrundkurse für die Erlangung der Sachkunde oder Sachkundefortbildungen für den Erhalt der Sachkunde angeboten. Infos dazu gibt es im Infodienst der Weinbauberatung, den Gemeindeblättern oder beim zuständigen Landwirtschaftsamt.