Fachliches
| 07. Juni 2017
Eingeschränkte Sicht – ein Risikofaktor
Von Hans-Peter Kappel, SVLFG
Gefährlich: Beim Herausfahren aus den Rebzeilen ist die Sicht oft stark behindert. Roman Auler vom Weingut Romanushof in Wintrich hat deshalb an seinem Laubschneider Kameras installiert und stellt am Weinbergweg beim Arbeiten Warnhinweise auf.
Der Verkehr auf den Wegen im Weinberg nimmt immer mehr zu. In vielen Gemeinden sind Weinbergwege sogar mit einer Bitumendecke befestigt und zusätzlich als Radfahrwege ausgewiesen – mit der Folge, dass auf diesen Wegen auch schneller gefahren wird. Neben den Winzern nutzen auch andere Personen zu Fuß, mit dem Pkw, Kleintransporter oder Fahrrad die befestigten Wege.
Die Rebanlagen sind meistens so angelegt, dass der Abstand vom letzten Weinstock in der Rebzeile bis zur Fahrspur des Weinbergweges nur circa 1,50 bis zwei Meter beträgt. Auf die Anlage eines Vorgewendes zwischen Weg und Rebanlage wird verzichtet, weil der Weinbergweg als Wendemöglichkeit genutzt wird.
Die Rebanlagen sind meistens so angelegt, dass der Abstand vom letzten Weinstock in der Rebzeile bis zur Fahrspur des Weinbergweges nur circa 1,50 bis zwei Meter beträgt. Auf die Anlage eines Vorgewendes zwischen Weg und Rebanlage wird verzichtet, weil der Weinbergweg als Wendemöglichkeit genutzt wird.
Gefahr hinter der Laubwand
Die laufenden Messerkreisel ragen schon in die Fahrbahn,
der Fahrer hat aber noch keine Einsicht in den Weg.
Es ist nicht allen bekannt, dass auch die Wege in Weinbergen der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegen. Kommt es tatsächlich zu einer Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, dann verbleibt die Schuld oft beim Winzer, der aus der Rebzeile herausgefahren ist, weil die Rebzeile einen verkehrsberuhigten Bereich darstellt und für diese § 10 StVO gilt. Danach hat sich derjenige, der aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße einfahren will, so zu verhalten, dass eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen ist. Erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Sicht durch zusätzliche Technik erweitern
Winzer Roman Auler kennt das
Problem. Die Rebflächen der Weinberge seines Gutes Romanushof in
Wintrich grenzen an einen Radweg. Dort hat er erfahren, wie unheimlich
schnell Sporträder heutzutage sind. Um die Einsicht beim Herausfahren
aus den Rebzeilen zu verbessern, hat er deshalb an seinem Laubschneider
zwei zur Seite gerichtete Vorbaukameras installiert.
Die Kameras wurden
extra so weit nach vorne gezogen, dass sie sich vor dem umlaufenden
Messer befinden. Über diesen hat der Winzer ein Schutzblech angebracht,
damit sie nicht durch wegfliegende Rebteile beschädigt oder verstellt
werden können.Über zwei Monitore in der Traktorkabine – jeweils
links und rechts montiert – kann Roman Auler nun den Radweg zu beiden
Seiten einsehen und sichergehen, bei der Ausfahrt niemanden zu
verletzen.
„Das war gar nicht so teuer wie ich dachte”, sagt Auler, „die
Kosten für die beiden Kameras betrugen knapp 200 Euro.” Die Halterungen
hat er in Eigenbau hergestellt.
Es ist auch möglich, nur einen Monitor
zu installieren. Dann werden die Bilder der beiden Kameras auf dem
Monitor nebeneinander in einer Split-Screen-Ansicht wiedergegeben,
sodass der Fahrer so ebenfalls beide Seiten im Blick hat. Wichtig: Vor
dem Gesetz zählen Vorbaukameras derzeit noch nicht als vollwertiger
Ersatz für eine erforderliche einweisende Person.
Warnhinweise erhöhen Sicherheit
Um auf die besondere Gefahr aufmerksam zu machen, hat der
Winzer außerdem auf dem Kabinendach eine gelbe Rundumleuchte angebracht.
Die Leuchte überragt die Rebanlage und kann daher deutlich vom Weg aus
wahrgenommen werden. Als Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Länge dürfen
Traktoren mit Anbaugeräten gemäß § 52 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit einer gelben
Rundumleuchte ausgerüstet werden. Rundumleuchten müssen in einer
amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Soll die Warnleuchte fest
am Schlepper angebaut werden, so ist darüber hinaus eine
Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Da
sich durch die feste Rundumleuchte in der Regel die Höhe des Fahrzeugs
ändert, ist die neue Fahrzeughöhe auch in der Zulassungsbescheinigung
Teil I (Fahrzeugschein) einzutragen.
Eine weitere Möglichkeit, um auf
gefährliche Situationen hinzuweisen, ist das Aufstellen von
Warndreiecken beiderseits des Weges. Im Übrigen sollte das
Ausschalten der rotierenden Werkzeuge vor Erreichen des Zeilenendes für
jeden Winzer selbstverständlich sein.
Gerne beraten
Sie die Außendienstmitarbeiter der Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auch vor Ort zum Anbau von
Vorbaukameras und Rundumleuchten.