Zeichen für die Zukunft setzen
Für den Weinjahrgang 2020 empfiehlt der Badische Weinbauverband seinen Mitgliedern einen durchschnittlichen Hektarertrag von 80 statt der üblichen 90 Hektolitern je Hektar. „Unsere Empfehlung ist ein Fingerzeig in Richtung Zukunft, denn mit der bevorstehenden Weingesetzänderung werden viele Entscheidungen an die Schutzgemeinschaften der Anbaugebiete übertragen. So können wir flexibler auf das Marktgeschehen reagieren und gleichzeitig die Spezifikationen der unterschiedlichen Qualitätsstufen beeinflussen.”, erklärt Verbandsgeschäftsführer Peter Wohlfarth. „Aktuell sieht die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg noch nicht vor, dass die Schutzgemeinschaft eine Ertragsreduzierung verbindlich vorgeben kann, deshalb handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. Eine entsprechende Änderung werden wir aber bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) beantragen, um die Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung Baden qualitativweiter entwickeln zu können. Solche Maßnahmen zahlen letztlich auf unsere angestrebte Profilierung ein.”, so Wohlfarth. Zugleich betont der Geschäftsführer, dass ertragsreduzierende Maßnahmen nicht in allen Qualitätsstufen und auch nicht bei allen Sorten in gleichem Maße sinnvollsind. Für Sektgrundwein und leichte Weißweine könnten beispielsweise höhere Erträge angepeilt werden als für gehaltvolle Rotweine. Weingüter und Genossenschaften, die der Empfehlung des Verbandes folgen wollen, müssten in Abhängigkeit von Sorte, Qualitätsstufe und Absatzmöglichkeit selbst entscheiden, wo sie ertragsregulierende Maßnahmen vornehmen. „In diesem Punkt vertraue ich voll und ganz auf die Erfahrung der Betriebsleiter. In Summe ist ein Durchschnittsertrag von 80Hektolitern je Hektar sicher eine gute Zielgröße für den Jahrgang 2020.”, so Wohlfarth. Die Empfehlung des Verbandes fand einstimmige Zustimmung bei einer Versammlung der Schutzgemeinschaft am 29. Juni 2020 in Oberbergen.