Weinbauverband
| 04. November 2021
Öko-Regelungen zu niedrig dotiert
Von der Redaktion
Der Deutsche Weinbauverband (DWV) äußert Kritik an der geplanten Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland.
Mehr Nachhaltigkeit und Biodiversität müsse umsetzbar und finanzierbar für die Winzer sein, betont der Deutsche Weinbauverband.
„Für unseren Sektor besteht weiterhin große Unsicherheit, inwieweit er von den freiwilligen, jährlichen Prämien für Öko-Regelungen profitieren kann. Unser Berufsstand kann zwar künftig frei entscheiden, ob er von diesen Angeboten Gebrauch macht, wird und kann dies jedoch nur tun, wenn die Maßnahmen passgenau und finanziell sinnvoll sind. Die für die Dauerkulturen relevanten Öko-Regelungen sind eindeutig zu niedrig dotiert”, wird DWV-Präsident Klaus Schneider in einer Pressemitteilung des Verbandes zitiert. Zudem dürften Maßnahmen, die bisher über die Länder über die 2. Säule gefördert und von der Branche auch genutzt wurden, nicht dem neuen System der Öko-Regeln zum Opfer fallen.
Explizit fordert der DWV eine klare Abgrenzung der Förderung von Blühstreifen bzw. Blühflächen als Öko-Regelung gegenüber Begrünungsmaßnahmen, die in der 2. Säule gefördert werden. Zudem fordert der DWV, die Mindestgröße (0,1 ha) bei Blühstreifen fallen zu lassen und dafür einjährige Blühstreifen zwischen Rebzeilen zu fördern. Diese Form der Zwischenzeilenbegrünung unterstütze die Artenvielfalt im Weinberg. Auch die Förderprämie von 150 Euro pro Hektar für Saatgut und Ausbringung sei nicht ausreichend.
Untergrenze schließt Nebenerwerbsbetriebe aus
Weiherhin seien die Möglichkeiten der Bodenbearbeitung im Rahmen dieser
Öko-Regelung in Dauerkulturen nicht ausreichend geklärt. Das Mulchen und
Walzen müsse auch vor dem 1. September möglich sein, um den
Krankheitsdruck im Weinberg bei Bedarf gering zu halten.
100 Euro pro Hektar als Förderung für den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel deckten nicht auch nur annähernd die Ertragsverluste im Öko-Weinbau in 2021 ab. Diese Öko-Regelung stelle auch keinen Anreiz für konventionelle Betriebe dar, ihren Pflanzenschutz umzustellen. Wie die Jahre 2021 und 2016 zeigten, müsse insbesondere der Einsatz von Fungiziden in diesem Zusammenhang möglich bleiben.
Eine Flächenuntergrenze für förderfähige Flächen von einem Hektar schließe viele Nebenerwerbsbetriebe aus. Gerade diese Betriebe engagierten sich aber stark für den Erhalt der Kulturlandschaft. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, sollten laut DWV gemeinschaftliche Anträge über Erzeugergemeinschaften ermöglicht werden und die Digitalisierung der Antragsstellung vorangetrieben werden. Die Förderung von Kleinstrukturen im ländlichen Raum soll eines der Ziele der GAP sein.
Ausdrücklich begrüßt wird vom DWV hingegen die vereinfachte Möglichkeit der Rückumwandlung von Dauergrünland durch alleinige Anzeige bei der zuständigen Behörde. Um den deutschen Weinbau langfristig an die Klimafolgen anpassen zu können, sollen zusätzlich bereits in Dauergrünland umgewandelte, höher liegende Flächen im Weinbau (insbesondere die Steillagen) rückumwandelbar sein.
100 Euro pro Hektar als Förderung für den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel deckten nicht auch nur annähernd die Ertragsverluste im Öko-Weinbau in 2021 ab. Diese Öko-Regelung stelle auch keinen Anreiz für konventionelle Betriebe dar, ihren Pflanzenschutz umzustellen. Wie die Jahre 2021 und 2016 zeigten, müsse insbesondere der Einsatz von Fungiziden in diesem Zusammenhang möglich bleiben.
Eine Flächenuntergrenze für förderfähige Flächen von einem Hektar schließe viele Nebenerwerbsbetriebe aus. Gerade diese Betriebe engagierten sich aber stark für den Erhalt der Kulturlandschaft. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, sollten laut DWV gemeinschaftliche Anträge über Erzeugergemeinschaften ermöglicht werden und die Digitalisierung der Antragsstellung vorangetrieben werden. Die Förderung von Kleinstrukturen im ländlichen Raum soll eines der Ziele der GAP sein.
Ausdrücklich begrüßt wird vom DWV hingegen die vereinfachte Möglichkeit der Rückumwandlung von Dauergrünland durch alleinige Anzeige bei der zuständigen Behörde. Um den deutschen Weinbau langfristig an die Klimafolgen anpassen zu können, sollen zusätzlich bereits in Dauergrünland umgewandelte, höher liegende Flächen im Weinbau (insbesondere die Steillagen) rückumwandelbar sein.