Nachrichten | 01. Februar 2018

Fachliches aus erster Hand

Von ht/red
Der Raiffeisenmarkt Kaiserstuhl hatte jüngst zu einer Podiumsdiskussion mit Weinbauexperten zu den Themen Pflanzenschutz und Düngeverordnung in die Festhalle nach Vogtsburg-Bischoffingen eingeladen.
Die Winzerinnen und Winzer hörten aufmerksam zu, als die Referenten über aktuelle Themen diskutierten.
Weinbauberater Tobias Burtsche referierte über Pflanzenschutz einst und heute mit Blick auf die Entwicklung im Weinbau. Dafür zog er die Wetterdaten der letzten drei Jahre heran und zeigte auf, dass steigende Temperaturen, Trockenheit und Nässe am ohnehin schon sehr warmen Kaiserstuhl zu Veränderungen in Fauna und Flora führten.
Des Weiteren informierte Weinbauberater Steffen Renz über Pflanzenschutzmittel und ihre Wirkungsweise. Man sei heute bestrebt, die Ausbringung auf das Nötigste zu reduzieren. Eine große Hilfe beim integrierten Pflanzenschutz stellten die Vitimeteo-Plasmopara-Geräte dar, die wertvolle Wetterdaten für die Bekämpfung von Pilzkrankheiten lieferten. Eine große Rolle bei der Schädlingsbekämpfung am Kaiserstuhl spiele auch die gemeinsame Pheromonverwirrung, die den Einsatz von Insektiziden überflüssig mache.
Renz ergänzte seinen Vortrag durch Erläuterungen zur EU-Verordnung im Pflanzenschutzgesetz: Zulassung und Risikomanagement von Pflanzenschutzmitteln erfolgen auf nationaler Ebene. Inhalte sind der Schutz der Bienen, die Sachkunde-, Anwendungs- und Geräteverordnung.
Renz erklärte auch die verschiedensten Bestandteile der Pflanzenschutzmittel und die unterschiedliche Wirkungsweise der Fungizide. Diese könnten systemisch oder protektiv wirken, zu beachten sei die Resistenz der einzelnen Mittel. Auch über die Ausbringung und Wirkung von verschiedenen Herbiziden informierte Renz.
Rebflächen nach Bedarfsermittlung düngen
Monika Riedel vom Weinbauinstitut Freiburg referierte über die neue Düngeverordnung, die seit Mitte 2017 rechtsgültig ist. Die Verordnung ziele letztendlich darauf ab, eine übergebührliche Belastung der landwirtschaftlich genutzten Böden zu vermeiden. Die neue Düngeverordnung setze eine Bedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat für jede einzelne landwirtschaftliche Fläche, also auch für jedes Rebstück, voraus.
An mehreren Beispielen zeigte Riedel auf, wann für eine Fläche ein Nährstoffvergleich und eine Aufzeichnung erforderlich sind. Ziel sei es, die Ausbringung von Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Keine Düngeaufzeichnungen bräuchten Betriebe, die unter zwei Hektar Weinberge bewirtschaften und die auf ihren Rebflächen nur sehr wenig Stickstoff oder Phosphat ausbringen.
Für die Düngebedarfsermittlung könnten Landwirte und Winzer auf ein digitales Berechnungsprogramm zugreifen, das unter www.duengung-bw.de zur Verfügung steht. Als weitere digitale Berechnungsgrundlagen nannte Riedel www.landesrecht-bw.de und www.wbi-freiburg.de