Fachliches
| 05. Mai 2022
Für eine locker-luftige Laubwand
Von Roland Zipf, Weinbauberater beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Überzählige Triebe an Stämmchen und Altholz ausbrechen: Das ist der Schwerpunkt der Arbeiten im Mai. Eine Maßnahme, die die Weichen für Ertrag und Qualität stellt.
Bereits Anfang April war durch die überdurchschnittlichen Märztemperaturen in warmen Lagen das Wollestadium erreicht. Ende April lag die Rebentwicklung in weiten Teilen des Anbaugebietes im Bereich des langjährigen Mittels. Flächige Spätfrostschäden sind bis zum Redaktionsschluss glücklicherweise keine zu verzeichnen. Lediglich die frostigen Nächte Anfang April führten punktuell in früh austreibenden Sorten zu Ausfällen. Bis zu den Eisheiligen und der „Kalten Sophie” am 15. Mai liegt aber vor den Winzerinnen und Winzern noch einige Zeit des Hoffens und Bangens.
Frostrute am zuverlässigsten
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben
gezeigt, dass flächendeckend lediglich Frostruten einen gewissen
Ertragsausfall durch Spätfrost kompensieren können. In Einzelfällen gibt
es Maßnahmen, die lokal wirken können, wie etwa Warmluftheizungen,
Heizdrähte, Frostberegnung, Hubschrauber oder Frostkerzen. Unter Kosten-
oder Umweltgesichtspunkten sind die Erfolgsaussichten allerdings sehr
begrenzt oder verbieten sich sogar. Wenn sich im Verlauf des ersten
Maidrittels zeigt, dass die Frostgefahr vorüber ist, können die
Frostruten abgeschnitten werden.
Unterstockpflege
Das überraschende
Glyphosatverbot in den Wasser- und Heilquellenschutzgebieten (WSG und
QSG) hat viele Winzerinnen und Winzer vor neue Herausforderungen in der
Unterstockpflege gestellt. Sofern es die technische Ausstattung und die
Topographie erlauben, wurde teilweise auf mechanische Verfahren
umgestellt, wie beispielsweise Scheibenpflug und Rollhacke. Bei
problematischen Böden oder schwierigem Gelände können Fadenmäher oder
Bürstengeräte eine Alternative darstellen. Viele Betriebe sind jedoch in
dieser Saison weiterhin auf Herbizide angewiesen.
Erste Behandlungen mit den nach § 22.2 Pflanzenschutzgesetz (PflschG) genehmigten Produkten für Flächen in WSG und QSG wurden im März und April gefahren. Da keine mit Glyphosat vergleichbaren, breit wirksamen Blattherbizide zur Verfügung stehen, nutzten die betroffenen Winzerinnen und Winzer verstärkt Bodenherbizide. Zuvor wurden diese Produkte von vielen Betrieben vermieden, weil sie länger im Boden bleiben.
Welche Unterstockstrategie sich in den kommenden Jahren durchsetzen wird, lässt sich aktuell noch nicht sagen. Dies hängt zum einen von den Praxiserfahrungen mit den genehmigten Herbiziden ab. Insbesondere wird aber auch die Wirtschaftlichkeit der mechanischen Verfahren entscheidend sein und die Anzahl der überhaupt noch zur Verfügung stehenden Herbizide.
Erste Behandlungen mit den nach § 22.2 Pflanzenschutzgesetz (PflschG) genehmigten Produkten für Flächen in WSG und QSG wurden im März und April gefahren. Da keine mit Glyphosat vergleichbaren, breit wirksamen Blattherbizide zur Verfügung stehen, nutzten die betroffenen Winzerinnen und Winzer verstärkt Bodenherbizide. Zuvor wurden diese Produkte von vielen Betrieben vermieden, weil sie länger im Boden bleiben.
Welche Unterstockstrategie sich in den kommenden Jahren durchsetzen wird, lässt sich aktuell noch nicht sagen. Dies hängt zum einen von den Praxiserfahrungen mit den genehmigten Herbiziden ab. Insbesondere wird aber auch die Wirtschaftlichkeit der mechanischen Verfahren entscheidend sein und die Anzahl der überhaupt noch zur Verfügung stehenden Herbizide.
Laubarbeiten
Der Schwerpunkt der
Arbeiten an den Rebstöcken im Weinjahr liegt im Monat Mai. Alle
überzähligen Triebe am Stämmchen und im gesamten Altholzbereich lassen
sich zu diesem frühen Zeitpunkt mühelos und zeitsparend entfernen. Das
Ausbrechen ist wichtig, um den Zielertrag einzustellen und eine
locker-luftige Laubwand zu schaffen; besonders bei Rebsorten, die viele
Triebe aus dem alten Holz hervorbringen.
Leider wachsen im Frühjahr die
Triebe schnell und solange Frostgefahr besteht, können auch nicht alle
Anlagen bei noch guter Übersicht bearbeitet werden. Deshalb sollte für
diese Arbeiten eine hohe Schlagkraft zur Verfügung stehen. Beim
Ausbrechen ist zu beachten:
- Wilde Triebe aus dem Altholz – sogenannte Wasserschosse – entfernen, die nicht für den Stockaufbau benötigt werden,
- Doppeltriebe entfernen,
- Kümmertriebe entfernen,
- Rebschnitt korrigieren und eventuell zu hohen Anschnitt durch Ausbrechen korrigieren,
- auf gleichmäßige Verteilung der Triebe und einen luftigen Laubwandaufbau achten.
Langfristige Wirkung
Das Ausbrechen beugt der Gefahr der Selbstbeschattung vor und
sichert daher die Traubenqualität sowie die Ertragsstabilität. Durch das
Entfernen der Doppel- und Kümmertriebe werden die schlechter ernährten
Trauben entfernt. Somit entlastet man den Stock und fördert die
Qualität.
Vor allem aber muss beim Ausbrechen der Stockaufbau beziehungsweise der Formerhalt für das nächste Jahr berücksichtigt werden. Ein „Verkahlen” des Kopfbereiches oder Hochbauen der Stöcke ist unbedingt zu vermeiden. Das heißt, es müssen zwingend ein bis zwei gut positionierte Triebe im Kopfbereich verbleiben.
Am Schlepper angebaute Stockbürsten können das Ausbrechen der Stammaustriebe übernehmen. Mit dem geforderten reduzierten Herbizideinsatz gewinnen die Bürstverfahren auch hinsichtlich der Beikrautregulierung im Unterstockbereich an Bedeutung. Hierbei sollte man auf eine optimale Geräteeinstellung achten, um den Verschleiß sowie den Eintrag von Fremdstoffen in die Rebanlagen zu minimieren.
Bei der mechanischen Entfernung der Stockaustriebe ist es wichtig, dass die Triebe nicht zu lang werden, da sonst verholzte Stummel stehen bleiben, aus denen wieder vermehrt Stockaustriebe heranwachsen. Außerdem arbeiten diese Geräte nur im mittleren und unteren Stammbereich, sodass man im Stockinneren je nach Rebsorte von Hand nacharbeiten muss.
Spätestens beim Ausbrechen sollten auch die beweglichen Heftdrähte ausgehängt werden, um bei den Heftarbeiten Zeit zu sparen.
Vor allem aber muss beim Ausbrechen der Stockaufbau beziehungsweise der Formerhalt für das nächste Jahr berücksichtigt werden. Ein „Verkahlen” des Kopfbereiches oder Hochbauen der Stöcke ist unbedingt zu vermeiden. Das heißt, es müssen zwingend ein bis zwei gut positionierte Triebe im Kopfbereich verbleiben.
Am Schlepper angebaute Stockbürsten können das Ausbrechen der Stammaustriebe übernehmen. Mit dem geforderten reduzierten Herbizideinsatz gewinnen die Bürstverfahren auch hinsichtlich der Beikrautregulierung im Unterstockbereich an Bedeutung. Hierbei sollte man auf eine optimale Geräteeinstellung achten, um den Verschleiß sowie den Eintrag von Fremdstoffen in die Rebanlagen zu minimieren.
Bei der mechanischen Entfernung der Stockaustriebe ist es wichtig, dass die Triebe nicht zu lang werden, da sonst verholzte Stummel stehen bleiben, aus denen wieder vermehrt Stockaustriebe heranwachsen. Außerdem arbeiten diese Geräte nur im mittleren und unteren Stammbereich, sodass man im Stockinneren je nach Rebsorte von Hand nacharbeiten muss.
Spätestens beim Ausbrechen sollten auch die beweglichen Heftdrähte ausgehängt werden, um bei den Heftarbeiten Zeit zu sparen.
Jungfelder
Jungfelder sollte man bei etwa fünf Zentimetern Trieblänge im
Pflanzjahr so ausbrechen, dass der verbleibende Trieb eine möglichst
gerade Fortsetzung der Wurzelstange darstellt. Im ersten Standjahr
empfiehlt es sich, drei bis fünf Triebe pro Stock zu belassen – je nach
Wüchsigkeit der Anlage und Erziehungsform.
Ist der Stock im Pflanzjahr
nicht ausreichend hoch gewachsen und musste zurückgeschnitten werden, so
ist prinzipiell wie im Pflanzjahr zu verfahren. Nach den Frösten im
vergangenen Jahr sind in Junganlagen nun teilweise Rebstöcke mit
Maukesymptomen zu finden und die jungen Rebstämme sind teilweise
aufgerissen. Hier sollte im Zweifelsfall ein Stockausschlag zum
Stammersatz hochgezogen werden.