Fachliches | 05. März 2021

Geld für überbetriebliche Bewässerung

Von der Redaktion
Das Land hat erstmals ein Förderprogramm für gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur aufgelegt. Nachfolgend die Details zur Umsetzung und zur Antragstellung.
Bewässerung wird in Zeiten des Klimawandels wichtiger. Das Land fördert jetzt gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur.
Extreme Trockenperioden und Spätfrostereignisse haben in den letzten Jahren auch in Baden-Württemberg deutlich zugenommen und werden wegen des  Klimawandels wahrscheinlich weiter zunehmen, erklärt das Stuttgarter Ministerium Ländlicher Raum (MLR). Speicherbecken und überbetrieblich genutzte Zuleitungen zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen sowie für Frostschutzberegnungen seien landesweit aber  kaum vorhanden.
Aufgrund vielerorts knapper Wasserressourcen gewinnen laut dem MLR effiziente, an die natürlichen Wasservorkommen planvoll angepasste Systeme der Wasserbereitstellung an Bedeutung. Gemeinschaftlich organisierte Lösungen zur Wasserentnahme, Wasserspeicherung und Verteilung bis zum Feldrand, zum Beispiel über Boden- und Wasserverbände, könnten diese Herausforderungen vielfach am besten meistern.
Das MLR  unterstützt mit dem zunächst als Pilotvorhaben angelegten neuen Förderprogramm den Aufbau gemeinschaftlicher Infrastruktureinrichtungen zur Bewässerung und Frostschutzberegnung landwirtschaftlicher Kulturen von der Wasserentnahmestelle bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz. Auch konzeptionelle Vorarbeiten wie Durchführbarkeitsstudien und  Gutachten im Zusammenhang mit den Investitionen zum Neubau oder zur Erweiterung und Modernisierung von  bestehender überbetrieblicher Infrastruktur für Bewässerung könnten gefördert werden.
Das Förderprogramm richte sich insbesondere an öffentlich-rechtlich organisierte Boden- und Wasserverbände mit Sitz in Baden-Württemberg sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Abwicklung des Förderverfahrens erfolge durch das MLR als zuständige Bewilligungsbehörde.
Grundvoraussetzung sei, dass die Wasserverfügbarkeit sowie die Mindestwasserführung der betreffenden Gewässer im Vorfeld geprüft werden. Bei baulichen Anlagen im Gewässer ist eine ökologische Durchgängigkeit sicherzustellen. Nur wenn diese und weitere Aspekte es erlauben, könnten die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen erteilt werden. Eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden am Landratsamt im Vorfeld der Projektplanung sei  daher unabdingbar, betont das MLR.
Bis zu 50 Prozent Zuschuss
Die Förderung gemeinschaftlicher Anlagen zur Trockenbewässerung setze voraus, dass der  Standort auf Grundlage von Daten des Deutschen Wetterdienstes  im langjährigen Mittel während der Vegetationsperiode eine negative klimatische Wasserbilanz aufweist. Für Frostschutzberegnungen sei dies nicht erforderlich.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben bei investiven Maßnahmen. Konzeptionelle Vorarbeiten können mit einem Fördersatz von bis zu 70 % gefördert werden. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 20000 Euro und der Höchstbetrag der Zuwendung beträgt 1,5 Millionen Euro.
Der Antrag sowie weitere Informationen sind online unter https://kurzelinks.de/1vvh abzurufen.