Nachrichten | 02. Juli 2020

Mehr Klarheit für die Verbraucher

Von AgE/H. Klein
Bessere Vermarktungschancen für die deutschen Winzer verspricht sich der Bund von der Novellierung der weinrechtlichen Vorschriften. Vor Kurzem wurde ein Referentenentwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium dazu vorgelegt.
Demnach soll das deutsche Qualitätsweinsystem in Anlehnung an das romanische Modell stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden. Grundlage ist laut dem Agrarressort eine Qualitätspyramide, angefangen bei „Deutschem Wein” bis hinauf zum Lagenwein an der Spitze. Dabei soll jede Herkunft für ein klares Profil stehen und dem Grundsatz: „Je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität” folgen.
„Bessere Vermarktungschancen für unsere deutschen Winzer, mehr Klarheit und Orientierung für die Verbraucher: Das wollen wir mit der Novelle erreichen”, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner anlässlich der Vorstellung des Referentenentwurfs. Nach ihrer Darstellung geht es dabei um mehr Wertschöpfung sowie den Ausbau der nationalen wie internationalen Marktanteile der deutschen Weine.  Der Referentenentwurf sei ausgewogen und trage den unterschiedlichen Interessen Rechnung, betonte die Ministerin. Er beruhe auf einer weitgehenden Einigung mit den wesentlichen Verbänden. Tatsächlich begrüßte der Deutsche Weinbauverband (DWV) die Referentenentwürfe. DWV-Präsident Klaus Schneider und DWV-Generalsekretär Christian Schwörer lobten, dass mit der Veröffentlichung endlich der nächste Schritt auf dem Weg zur Errichtung eines qualitätsorientierten Herkunftssystems gemacht worden sei. „Mit dem neuen Weinbezeichnungsrecht soll insbesondere mehr Klarheit und Orientierung für den Verbraucher geschaffen werden; für den Erzeuger soll eine gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, sich zu profilieren, ohne dass er auf alternative Systeme ausweichen muss”, erläuterten Schneider und Schwörer.
Der Badische Weinbauverband teilt die Erwartung, dass mit der Novelle bessere Vermarktungschancen für die deutschen Winzer etabliert werden können, fordert aber von Berlin ausreichend Zeit, sich in seinen Gremien mit den Entwürfen des Bundesministeriums auseinanderzusetzen. Das sei laut Geschäftsführer Peter Wohlfarth besonders wichtig, weil es um wegweisende Entscheidungen für die Zukunft des Weinbaus in Baden gehe.
Neuanpflanzungen in bisheriger Höhe
Im Rahmen der Novellierung des Weingesetzes soll die genehmigungsfähige Fläche, wie von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner bereits zum Jahresanfang angekündigt, für Neuanpflanzungen auch weiterhin auf jährlich 0,3 % der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche begrenzt werden. Dieses Limit soll bis 2023 gelten und wird mit der Gefahr eines drohenden Überangebots von Weinerzeugnissen im Verhältnis zu den Marktaussichten begründet. Laut EU-Recht können die Mitgliedstaaten eine Ausweitung ihrer Rebflächen um bis zu 1 % jährlich erlauben.
Um zudem den Absatz stärker zu fördern und wichtige Exportmärkte zu erschließen oder auszubauen, sollen EU-Fördergelder effektiver genutzt werden. Der Referentenentwurf sieht eine Aufstockung der bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) verfügbaren Gelder zur Unterstützung der Winzerinnen und Winzer vor, allerdings diskutieren die Verbände aktuell die Möglichkeit, diese Gelder zur Finanzierung der Schutzgemeinschaften einsetzen zu können.