Fachliches | 12. Januar 2023

1,2 Millionen Euro für Gesundheitsschutz

Von der Redaktion
Auch 2023 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen.
Dafür stellt sie 1,2 Millionen Euro zur Verfügung, die in der Reihenfolge verteilt werden, in der die Anträge eingehen. Einen Anspruch haben alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) versichert sind und die in den Jahren 2021 sowie 2022 keine Förderung erhalten haben. SVLFG-Beschäftigte dürfen nicht teilnehmen.
Zu den geförderten Produkten, die für Winzer interessant sind, gehören: Radwechselwagen mit 30 %, aber maximal 300 Euro Förderung; schleuderarme Werkzeuge für Freischneider mit 30 %, aber maximal 120 Euro; Akkuscheren mit 30 %, aber maximal 200 Euro Förderung.
Wer einen Zuschuss für Akkuscheren beantragen will, muss bei der LBG mit den Betriebszweigen Weinbau, Obstbau, Baumschule oder Weihnachtsbaumproduktion gemeldet sein. Für die genannten Produkte startet die Förderung am 1. Februar um 12 Uhr.
Die zweite Aktion beginnt am 15. März, ebenfalls um 12 Uhr, und umfasst folgende Produkte: Kühlkleidung, Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz und UV-Schutzzelte – letzteres nur für Arbeitgeberbetriebe. Dafür gibt es jeweils 50 % Förderung, aber maximal 400 Euro. Auch Betriebe mit Saisonarbeitskräften können Anträge stellen, wenn sie bei der LBG versichert sind.
Grundsätzlich können alle berechtigten Betriebe einen Zuschuss pro Aktion beantragen. Die maximale Förderung beträgt generell nicht mehr als 50 % des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrags. Erstmals können Anträge über das Versichertenportal „Meine SVLFG” gestellt werden. Dazu rät die SVLFG, sich rechtzeitig vorher hier zu registrieren. Antragsformulare stehen außerdem ab den genannten Terminen hier bereit. Der Antrag kann dann per Mail oder an die Faxnummer 0561/785-219127 gesendet werden.  
Wichtig: Das Produkt darf erst gekauft werden, nachdem die SVLFG die Förderzusage erteilt hat. Die Aktionen enden, sobald die Fördermittel aufgebraucht sind, spätestens am 31. Oktober 2023.