Weinbauverband | 07. Februar 2019

Hauk will keine parafiskalische Abgabe

Von AgE
Weinwerbung ist Sache der Weinbranche und sollte nicht durch parafiskalische Abgaben finanziert werden, meint der baden-württembergische Weinbauminister Peter Hauk.
Ein Bild aus besseren Tagen: Das Sonnenmännchen am Gemeinschaftsstand auf der ProWein 2018.
Wie es nach der für Ende 2019 angekündigten Auflösung der Badischer Wein GmbH und dem damit verbundenen Aus für die gemeinsame Weinwerbung in dem Anbaugebiet mit der Dachmarkenwerbung weitergeht, ist weiterhin offen. Sicher ist jedoch, dass es keine parafiskalische Abgabe für die Weinwerbung in Baden-Württemberg geben wird.
Das stellte Baden-Württembergs Weinbauminister Peter Hauk Mitte Januar klar.
In diesem Punkt war sich der Minister zuvor schon bei einem Spitzengespräch mit Vertretern der Weinbau- und Genossenschaftsverbände einig gewesen. „Es ist Sache der Weinbranche in Baden, eine professionelle Dachmarkenwerbung zu erhalten”, unterstrich Hauk jetzt nochmals.
Sein Ministerium sei aber gerne dazu bereit, mit den Betrieben und Verbänden intensive Gespräche zu führen, um zukunftsträchtige Konzepte zu erarbeiten. „Ich rechne noch im Frühjahr 2019 mit einer Lösung von der Weinbranche”, so der Ressortchef. Er warnte davor, dass der Wegfall der gemeinsamen Weinwerbung die Konkurrenzkraft badischer Weine mittel- und langfristig massiv schwächen würde.
Keine 10.000 Hektar
Zudem könnten für Baden ohne funktionierende Weinwerbung auch die EU-Fördermittel „Absatzförderung Binnenmarkt” und die Förderung über die Weinmesse „Baden-Württemberg Classics” praktisch nicht genutzt werden. Wie aus Kreisen der Weinwirtschaft verlautete, sind 2018 insgesamt 250.000 Euro an Zuschüssen aus EU-Fördermitteln gezahlt worden.
Die Badischer Wein GmbH hatte im Dezember mitgeteilt, dass es nicht gelungen sei, den Fortbestand der Weinwerbung unter einer Dachmarke zu sichern. In einer Befragung hatten alle badischen Weingüter, Kellereien und Genossenschaften –  ob Mitglied oder nicht –  bis zum 15. Dezember 2018 angegeben, ob sie auch im Jahr 2020 bei einem Beitrag von 200 Euro/ha ihre Mitgliedschaft aufrechterhalten oder neu abschließen wollten. Das Ziel einer Gesamtfläche der Mitgliedsbetriebe von mindestens 10.000 ha –  bei einem Weinbauareal von insgesamt 16.500 ha in Baden –  wurde nicht erreicht.