Weinbauverband
| 04. Oktober 2018
Hofabgabeklausel ohne Perspektive?
Von AgE
Nahezu ausgeschlossen ist nach Einschätzung des Thünen-Wissenschaftlers Dr. Peter Mehl eine Neuregelung der Hofabgabeklausel, die den Einwänden des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen könnte.
Zwar seien zusätzliche Härtefallregelungen grundsätzlich machbar, sagt Mehl im Interview mit dem Fachpressedienst Agra-Europe. Den von den Karlsruher Richtern ebenfalls beanstandeten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz hält er jedoch für kaum heilbar. Auch mit Blick auf die Positionen der Parteien räumt der Wissenschaftler einer neuerlichen Novellierung der Hofabgabeklausel nur geringe Chancen ein. Die SPD hat sich eindeutig gegen die Hofübergabeklausel positioniert.
Keine unmittelbaren Folgen hätte eine Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung laut Mehl für die Zukunft des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems. Dessen zentrale Begründung sei die Gewährleistung der sozialen Sicherung aus einer Hand, die spezifisch auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten sei.
Der hohe Bundesmitteleinsatz rechtfertige sich aus den strukturwandelbedingten Defiziten, für die bislang nach Auffassung des Gesetzgebers nicht die Solidargemeinschaft der Arbeitnehmersozialversicherungen, sondern die aller Steuerzahler aufkommen sollte. Die Politik sieht der langjährige Fachmann in der Verantwortung, in Sachen Hofabgabeklausel so bald wie möglich für Klarheit zu sorgen.
Der hohe Bundesmitteleinsatz rechtfertige sich aus den strukturwandelbedingten Defiziten, für die bislang nach Auffassung des Gesetzgebers nicht die Solidargemeinschaft der Arbeitnehmersozialversicherungen, sondern die aller Steuerzahler aufkommen sollte. Die Politik sieht der langjährige Fachmann in der Verantwortung, in Sachen Hofabgabeklausel so bald wie möglich für Klarheit zu sorgen.
Rasch verständigen
Das derzeitige Moratorium bei der Entscheidung über Anträge auf
Altersrenten treffe viele Menschen, „die in der Mehrzahl der Fälle auf
diese Altersrente angewiesen sind, mit ihr gerechnet haben und auch
viele Jahre Beiträge bezahlt haben”, stellt der stellvertretende Leiter
des Thünen-Instituts für Ländliche Räume fest. Erste Reaktionen von
Betroffenen zeigten, dass dies dem Ansehen und der Akzeptanz des
agrarsozialen Sicherungssystems schade.
Vor diesem Hintergrund müssten sich die Verantwortlichen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der Ministerien und der Fraktionen rasch darüber verständigen, wie eine zeitnahe Auszahlung der Renten sichergestellt werden könne. „Eine Bewilligung, die unter Vorbehalt erfolgt, ist sozialverträglicher, als wenn nichts geschieht und SVLFG, Gesetzgeber und Justiz sich gegenseitig dafür die Verantwortung zuschieben”, so Mehl.
Vor diesem Hintergrund müssten sich die Verantwortlichen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der Ministerien und der Fraktionen rasch darüber verständigen, wie eine zeitnahe Auszahlung der Renten sichergestellt werden könne. „Eine Bewilligung, die unter Vorbehalt erfolgt, ist sozialverträglicher, als wenn nichts geschieht und SVLFG, Gesetzgeber und Justiz sich gegenseitig dafür die Verantwortung zuschieben”, so Mehl.
Hintergrund: Hängepartie
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Hofabgabeklausel in einem am 9. August veröffentlichten Beschluss in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Ende August hatte die SVLFG erklärt, bis auf weiteres keine Entscheidungen über Rentenanträge zu treffen, was auch vom Bundesversicherungsamt gebilligt wurde.