Weinbauverband | 01. Juni 2022

Kronen zu vergeben

Von der Redaktion
Das Jahr einer Weinhoheit ist spannend und bereichernd. Auch Bereichsweinprinzessinnen werden in diesem Jahr gewählt. Was muss man tun, wenn man antreten will?
Weinhoheiten sind ein Jahr lang gewählte Botschafterinnen ihrer heimatlichen  Weinbaubereiche Kraichgau/Badische Bergstraße, Markgräflerland, Breisgau, Kaiserstuhl/Tuniberg, Bodensee oder Ortenau. Das Badische Hoheitentrio wiederum repräsentiert das gesamte Anbaugebiet Baden.
Ein Amtsjahr verspricht tolle Begegnungen, unvergessliche Eindrücke und einmalige Erlebnisse. Die hoheitlichen Aufgaben reichen dabei vom Grußwort zur Festeröffnung  über die Moderation von Weinproben – online und in Präsenz –  bis hin zu kreativen Social-Media-Aktivitäten.
Bewerben kann sich grundsätzlich, wer am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt ist und einen Pkw-Führerschein hat. Eine Ausbildung mit weinbaulichem Hintergrund ist nicht Voraussetzung, allerdings sollte die Kandidatin Grundkenntnisse rund um Weinbau und Weinbereitung sowie sensorische Fähigkeiten für Weinverkostungen mitbringen.  
Wichtig ist, dass der Bewerberin die badischen Weine und Sekte sowie deren Erzeuger am Herzen liegen. Des Weiteren sollte sie die badische Weinkultur mit Spaß und  Begeisterung weitergeben können. Zu überzeugen ist davon nicht zuletzt die Jury, die neben Fachwissen auch das Auftreten bewertet.
Bewerbungen mit kurzem Anschreiben und Nennung des angestrebten Amts, Lebenslauf und aktuellem Foto nimmt der Badische Weinbauverband entgegen. Die Wahlen der Bereichsweinprinzessinnen finden nicht öffentlich im jeweiligen Weinbaubereich statt, Anmeldeschluss ist rund zehn Tage davor. Die offizielle Krönung wird, sofern möglich, im Rahmen einer Festeröffnung vollzogen.