Fachliches
| 04. November 2021
Lkw-Maut zurückfordern
Von Friedrich Ellerbrock, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd
Seit dem 1. Oktober 2021 gelten nachträglich abgesenkte Mautsätze für den Zeitraum vom 28. Oktober 2010 bis einschließlich 30. September 2021. Unternehmen, die in diesem Zeitraum die Lkw-Maut gezahlt haben, können ab Anfang November 2021 über ein Online-Portal eine Erstattung verlangen, wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) jetzt mitgeteilt hat.
Wer zwischen Oktober 2020 und September 2021 Maut gezahlt hat, kann sich ab dem 3. November 2021 einen Teil zurückholen.
Das Portal, über das die Anträge zur Rückzahlung „möglichst einfach” gestellt werden können, soll ab dem 3. November 2021 auf der Webseite www.bag.bund.de freigeschaltet werden. Es wird empfohlen, dass bis dahin alle Mautaufstellungen und Abrechnungsinformationen für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 gesammelt werden, zum Beispiel die monatlichen Mautaufstellungen und Rechnungen von der Toll Collect GmbH.
Die Höhe der Erstattung hängt von der Gewichtsklasse ab und beträgt:
- 7,5 t bis unter 12 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG): Erstattung von 1,5 Cent/km
- 12 t bis 18 t zGG: Erstattung von 0,3 Cent/km
- Über 18 t zGG mit bis zu 3 Achsen: Erstattung von 0,5 Cent/km
- Über 18 t zGG mit 4 oder mehr Achsen: Erstattung von 0,5 Cent/km