Fachliches | 04. November 2021

Lkw-Maut zurückfordern

Von Friedrich Ellerbrock, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd
Seit dem 1. Oktober 2021 gelten nachträglich abgesenkte Mautsätze für den Zeitraum vom 28. Oktober 2010 bis einschließlich 30. September 2021. Unternehmen, die in diesem Zeitraum die Lkw-Maut gezahlt haben, können ab Anfang November 2021 über ein Online-Portal eine Erstattung verlangen, wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) jetzt mitgeteilt hat.
Wer zwischen Oktober 2020 und September 2021 Maut gezahlt hat, kann sich ab dem 3. November 2021 einen Teil zurückholen.
Die Mautsätze sind niedriger als zunächst in Rechnung gestellt, da der Europäische Gerichtshof im Oktober 2020 entschieden hatte, dass die Berechnungsmethode der Mautsätze rechtswidrig ist. Das Einbeziehen von Kosten der Verkehrspolizei im Wegekostengutachten als Basis der Mautkalkulation sei unzulässig. Daraufhin wurde das entsprechende Gesetz angepasst, es ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten.
Das Portal, über das die Anträge zur Rückzahlung „möglichst einfach” gestellt werden können, soll ab dem 3. November 2021 auf der Webseite www.bag.bund.de freigeschaltet werden. Es wird empfohlen, dass bis dahin alle Mautaufstellungen und Abrechnungsinformationen für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 gesammelt werden, zum Beispiel die monatlichen Mautaufstellungen und Rechnungen von der Toll Collect GmbH.
Die Höhe der Erstattung hängt von der Gewichtsklasse ab und beträgt:
  • 7,5 t bis unter 12 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG): Erstattung von 1,5 Cent/km
  • 12 t bis 18 t zGG: Erstattung von 0,3 Cent/km

  • Über 18 t zGG mit bis zu 3 Achsen: Erstattung von 0,5 Cent/km
  • Über 18 t zGG mit 4 oder mehr Achsen: Erstattung von 0,5 Cent/km
Den Anspruch für den genannten Zeitraum können Betriebe nach Angaben der BAG bis Ende des Jahres 2023 geltend machen. Vorher droht keine Verjährung. Aufgrund der vielen Anträge, die die Behörde erwartet, bittet sie um Geduld. Die Firma Toll Collect, die in Deutschland für die Mauterhebung zuständig ist, hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass Anträge auf Erstattung, die bei ihr eingehen, nicht an das BAG weitergeleitet werden.