Fachliches
| 30. Juni 2022
Die letzten Maut-Terminals werden abgebaut
Von Friedrich Ellerbrock
Bis Ende Juni 2022 will der Betreiber des Mautsystems in Deutschland, die Firma Toll Collect, die letzten 120 Mautstellen-Terminals abbauen. Die Buchungen dort seien kontinuierlich zurückgegangen und würden nicht mehr benötigt.
99 Prozent der Kunden bezahlen die Lkw-Maut über die eingebaute On-Board Unit (OBU). Dennoch ist das manuelle Einbuchen für Unternehmen, die nur selten mautpflichtig unterwegs sind, nach wie vor möglich. Das geht über die Toll Collect-App aus dem Fahrzeug heraus von überall und zu jeder Zeit mit dem Smartphone oder dem Tablet. Die App ist kostenlos in den Stores der führenden Betriebssysteme verfügbar.
Die On-Board Unit (OBU) wird zwar kostenlos von Toll Collect zur Verfügung gestellt, muss jedoch auf eigene Kosten von einer dafür zertifizierten Werkstatt eingebaut werden. Bezahlt wird die Maut dabei über Kredit- oder Tankkarten, alternativ ist auch die Nutzung des Lastschriftverfahren möglich.
Üblicherweise ist die Maut fällig für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit mindestens 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die auf Autobahnen und Bundesstraßen unterwegs sind. Für die Landwirtschaft und den Weinbau gibt es einige Befreiungen, die allerdings streng ausgelegt werden durch das dafür zuständige Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Die diesbezüglichen Ausnahmen für „eigene Erzeugnisse” gelten demnach nur für unverarbeitete (!) Produkte aus der eigenen Urproduktion wie zum Beispiel Trauben, Getreide, Kartoffeln, Rüben, Obst und Gemüse, unverarbeitete Milch, Eier oder Tierfutter. Das BAG sieht dagegen weiterverarbeitete Produkte als nicht befreit an, selbst wenn die Weiterverarbeitung direkt durch den Urproduzenten erfolgt ist. Dies betrifft beispielsweise Wein, Säfte, Marmeladen, Milchprodukte, eingemachtes und tiefgekühltes Obst und Gemüse. Auch Transporte von Produkten aus der Urproduktion durch Händler, Spediteure oder Weiterverarbeitungsbetriebe sind nach Angaben der BAG nicht befreit.
Die On-Board Unit (OBU) wird zwar kostenlos von Toll Collect zur Verfügung gestellt, muss jedoch auf eigene Kosten von einer dafür zertifizierten Werkstatt eingebaut werden. Bezahlt wird die Maut dabei über Kredit- oder Tankkarten, alternativ ist auch die Nutzung des Lastschriftverfahren möglich.
Üblicherweise ist die Maut fällig für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit mindestens 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die auf Autobahnen und Bundesstraßen unterwegs sind. Für die Landwirtschaft und den Weinbau gibt es einige Befreiungen, die allerdings streng ausgelegt werden durch das dafür zuständige Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Die diesbezüglichen Ausnahmen für „eigene Erzeugnisse” gelten demnach nur für unverarbeitete (!) Produkte aus der eigenen Urproduktion wie zum Beispiel Trauben, Getreide, Kartoffeln, Rüben, Obst und Gemüse, unverarbeitete Milch, Eier oder Tierfutter. Das BAG sieht dagegen weiterverarbeitete Produkte als nicht befreit an, selbst wenn die Weiterverarbeitung direkt durch den Urproduzenten erfolgt ist. Dies betrifft beispielsweise Wein, Säfte, Marmeladen, Milchprodukte, eingemachtes und tiefgekühltes Obst und Gemüse. Auch Transporte von Produkten aus der Urproduktion durch Händler, Spediteure oder Weiterverarbeitungsbetriebe sind nach Angaben der BAG nicht befreit.