Fachliches | 12. Januar 2022

Bei Pflanzrechten ändert sich nichts

Von der Redaktion
Die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) hat nun von allen Brüsseler Gremien Zustimmung erhalten. Damit ist klar, was auf die Winzer 2023 bis 2027 zukommt.
Die Förderung von Blühstreifen im Rahmen der Ökoregelungen müsse finanziell für die Winzer attraktiv sein, fordert der DWV.
Angenommen wurden die Verordnung zur gemeinsamen Marktorganisation (GMO), die GAP-Strategieplanverordnung und die sogenannte Horizontale Verordnung. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßt die Verabschiedung, heißt es in einer Pressemitteilung. Weitestgehend seien  die erzielten Kompromisse für die Branche akzeptabel, inhaltlich gebe es aber noch einige offene Fragen. Positiv beurteilt der Verband, dass an einigen Stellen die europäische Rechtssetzung einer konkreten Vorgabe entbehrt und so den nationalen und regionalen Besonderheiten gefolgt werden kann. „Hier bedarf es in Bezug auf die geschützte geografische Angabe Landwein nun einer nationalen Regelung zur Zulässigkeit der Anreicherung”, erklärt DWV-Präsident Klaus Schneider.
Das bisherige Weinsektorenprogramm bleibt mit der Einschränkung erhalten,  dass die Mitgliedstaaten den entsprechenden Bedarf begründen müssen. Die Beschränkung der Pflanzrechte auf europäischer Ebene bleibt erhalten, aber den Mitgliedstaaten wurde der bisherige Spielraum belassen. Die durch die Kommission anfangs geforderte und aus Sicht des DWV für den Weinmarkt in Bezug auf Neuanpflanzungen schädliche Liberalisierung ist in der Endfassung nicht mehr enthalten. Dies führt in Deutschland dazu, dass es bei der bekannten Regelung zu den Pflanzrechten bleibt.
E-Label kommt
Künftig gibt es verpflichtende Inhaltsangaben: Der Brennwert ist auf dem Rücketikett anzugeben und die weiteren Inhaltsstoffe über ein sogenanntes E-Label – einen QR-Code, der auf eine neutrale Internetseite mit den entsprechenden Angaben führt. „Besonders bemerkenswert ist es”, so DWV-Präsident Schneider, „dass auf dieser Plattform zwar keine Werbung für den Erzeuger stattfinden darf, aber sehr wohl die Kampagne ‚Wine in Moderation‘ und somit die Selbstverpflichtung der Branche zur Aufklärung über missbräuchlichen Alkoholkonsum angegeben werden kann.” Dies sei für Verbraucher und die Branche ein Signal in die richtige Richtung. Der DWV unterstreicht, dass die Branche so mit dem E-Label als digitaler Vorreiter agieren kann.
Herzstück neben den Neuerungen in der GMO ist die grüne Architektur, die der gesamten GAP zugrunde liegt. Sie entspricht nach Ansicht des DWV dem Zeitgeist. Die neuen Öko-Regelungen (Eco-Schemes), mit denen beispielsweise das Anlegen von Blühstreifen in den Weinbergen gefördert wird, seien zu begrüßen. Die bisher gut funktionierenden Förderungen der Zweiten Säule müssten aber erhalten bleiben und dürften nicht durch die Ökoregelungen in Gefahr geraten. Die mangelnde Attraktivität der Ökoregelungen aufgrund zu geringer Förderhöhen – die zusätzlich die Direktzahlungen schmälern – stelle eine Hürde in der Umsetzung in der Breite dar. Daher fordert der DWV eine starke Zweite Säule mit nachhaltigen Maßnahmen für die weinbauliche Praxis. Schneider wünscht sich, dass der eingeschlagene Weg, der nach Ausgleich ökologischer und ökonomischer Interessen strebt, sowohl auf europäischer Ebene als   auch auf deutscher Ebene fortgeführt wird.