Weinbauverband | 05. September 2019

„ProBiene” – so nicht!

Von Peter Wohlfarth, Badischer Weinbauverband
Wie in einem offenen Brief von Weinbaupräsident Kilian Schneider vom 16. Juli formuliert, stellt das Volksbegehren Artenschutz von „ProBiene” den Badischen Weinbauverband wohl vor die größte Herausforderung in der jüngsten Zeit, was die Zukunft des heimischen Weinbaus angeht.
„So bienenfreundlich ist der Weinbau”, schreibt Leser Jürgen Brodbeck aus Bötzingen und schickte dazu dieses Foto, das er im Herbst 2018 in seiner Weißburgunder-Anlage aufgenommen hat.
Für ein Volksbegehren gibt es in Baden-Württemberg klare Regeln und einen gesetzlich vorgeschriebenen Weg. Der Antrag an das Innenministerium zur Durchführung des Volksbegehrens Artenschutz – „Rettet die Bienen” wurde am 26. Juli 2019 eingereicht, und bereits am 15. August 2019 hat das Innenministerium dem Antrag der Initiative „ProBiene” zugestimmt und die Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Dieser vorgelegte Gesetzesentwurf mit seinen Aussagen zum Pflanzenschutz und zu Bewirtschaftungsformen ist nicht abänderbar oder verhandelbar. Die für die Zulassung des Volksbegehrens notwendigen 10.000 Stimmen wurden ohne weiteres erreicht.
Ab dem 24. September 2019 wird seitens der Initiatoren die Bevölkerung nun gebeten, den Gesetzesentwurf des Volksbegehrens zu unterstützen, um diesen dann im Landtag von Baden-Württemberg zur Abstimmung zu bringen. Das Volksbegehren muss ein Zehntel der baden-württembergischen Wahlberechtigten unterstützen (circa 777.000 Stimmen). Wird diese Stimmenzahl erreicht und stimmt der Landtag zu, wird der Gesetzesvorschlag von „ProBiene” automatisch Gesetzescharakter annehmen. Dies kann und wird nicht die Denkweise des Badischen Weinbauverbandes sein.
Lehnt der Landtag dieses Volksbegehren ab, werden wohl Alternativvorschläge (Landesregierung) in die Diskussion mit eingebracht. Diese beiden Varianten, das Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen” sowie der wohl ausgearbeitete Alternativvorschlag, münden dann in eine Volksabstimmung. Hier gewinnt, wer die einfache Mehrheit und mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten (circa 1,55 Millionen Stimmen) hinter sich bringt, um einen endgültigen Gesetzescharakter anzunehmen.
Kernpunkte des Volksbegehrens und Folgen
Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten, insbesondere Natura 2000-, Vogelschutz-, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten.
  • Der Badische Weinbauverband bekennt sich zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Erhaltung der Rebgesundheit.
  • Ein Verbot würde in den Schutzgebieten, in welchen sich mehr als 50 Prozent der badischen Rebflächen befinden, eine über viele Generationen hinweg geschaffene Existenzgrundlage gefährden.
  • Kulturlandschaften droht deren Zerstörung.
  • Keine marktfähige Produktion mehr möglich, weder konventionell noch biologisch
Halbierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes bis 2025
  • Eine pauschale Reduktion wird weder fachlich gerechtfertigt noch in der Realität umsetzbar sein. Per Verordnung wird dies nicht zielführend sein. Der Badische Weinbauverband bekennt sich zu Reduktionsstrategien, wie auch in der Vergangenheit formuliert.
50 Prozent Ökolandbau bis 2035 und 100 Prozent Ökolandbau auf Landesflächen
  • Der Badische Weinbauverband lehnt eine staatlich verordnete Ausdehnung des Ökoweinbaus ab.
  • Wir setzen auf ein solides Wachstum, ausgerichtet an der Verbrauchernachfrage, um einem Preisverfall der Ökoprodukte entgegenzuwirken.
Volksantrag als Alternative
In Absprache mit dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV), dem Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) und mit der Zustimmung weiterer Verbände wurde beschlossen, einen eigenen Volksantrag als positive Alternative im Landtag einzubringen, welcher im Kern keinen gesetzgeberischen Charakter hat. Die Ausarbeitung dieses Volksantrages mit den genannten Verbänden befindet sich in der Endphase. Von der Formulierung her beginnen unsere Vorschläge so, wie es Volksanträgen grundsätzlich zugrunde liegt: „Der Landtag wolle beschließen …”. Hierbei sehen wir eine direkte Einflussnahmemöglichkeit, zumal, wie bereits formuliert, an dem eingebrachten Volksbegehren keine Änderungsmöglichkeiten mehr bestehen.
Wichtig ist es, nach der Anzeige des Volksantrages beim Landtag die Unterschriftensammlung bis Ende Dezember 2019 abgeschlossen zu haben. Es sind circa 40.000 Unterschriften unsererseits notwendig. Wir sind sicher, auf eine breite Zustimmung der Winzerschaft, Landwirtschaft, der Obstbauern, der Spargel- und Erdbeeranbauer, der Hopfenbauern sowie aus Kreisen der Bevölkerung zu stoßen.
Der Badische Weinbauverband liefert den Winzerinnen und Winzern gerne Argumentationshilfen, die zum Beispiel bei Diskussionen und Gesprächen mit Kunden verwendet werden können. Wir dürfen nicht verkennen, dass dies für unsere Mitglieder enorm wichtig ist.
 
Auf modernen Kommunikationskanälen
Entschieden wird dieses Thema auf einer ganz anderen Ebene, leider nicht mehr nur in den ländlichen Räumen. Wenn wir aber die Gesellschaft, die Konsumenten erreichen wollen, bedarf dies einer parallelen Vorgehensweise.
Auf anderen modernen Kommunikationskanälen müssen wir die Bürger, die Gesellschaft, informieren. Davon überzeugen, was wir bereits seit Jahrzenten tun: Biodiversität leben, gesunde regionale Lebensmittel erzeugen, die Kulturlandschaft mannigfaltig pflegen, erhalten und vielfältig weiterentwickeln.
Hierzu werden die Verbände eine kompetente Agentur beauftragen. Dieses kostet Geld, aber in der Darstellung des Weinbaus und der Landwirtschaft ist es enorm wichtig, nicht als „die Umweltsünder” an die Wand gestellt zu werden. Das muss als ein gesellschaftspolitisches Anliegen formuliert werden. Hierzu muss jeder seinen Beitrag leisten.