Fachliches
| 27. Dezember 2017
Erste Qualitätsmaßnahme Rebschnitt
Von Tim Ochßner
Nach dem Blattfall kann der Erfolg im Pflanzenschutz nochmals überprüft werden. Beim Rebschnitt werden dann die ersten Weichen für den Ertrag 2018 gestellt. Außerdem ist jetzt im Winter die richtige Zeit für das Ziehen von Bodenproben.
Mastige Ruten machen das gleichmäßige Verteilen der späteren Triebe schwierig. Im Extremfall müssen die Ruten beim Biegen überbogen werden.
Rebschnitt sehr relevanten Schwarzfleckenkrankheit besteht nochmals die Möglichkeit, Oidiumbefall und Botrytisbefall am Rebholz zu überprüfen und gegebenenfalls Rückschlüsse auf das Ausgangspotenzial und die Gefährdung der Rebanlage im nächsten Frühjahr zu ziehen. Pauschal kann gesagt werden, dass deutliche Oidiumfiguren am Holz zu einer hohen Gefährdungseinstufung im nächsten Frühjahr führen sollten. Botrytisbefall des Holzes dürfte eher relevant für die Winterfrosthärte sein. War nicht nur die Witterung Auslöser des Befalls, so sollten die Laubarbeit und das Düngemanagement überprüft werden. Unterschiedliche verkürzte Internodienabstände in gewissen Wachstumsrhythmen deuten auf starken Befall durch Kräusel- und Blattgallmilben und/oder Rote Spinne hin. Ebenfalls sollten die Anlagen schon zu diesem Zeitpunkt
sanitär begutachtet werden. Stark befallene Maukestöcke sind zu entfernen, ebenso durch Esca abgestorbene Pflanzen. Die Rebstöcke mit einem Wiederaustrieb sollten mit einer deutlich sichtbaren Markierung in den Anlagen belassen und im nächsten Jahr intensiv beobachtet werden. Auch die Holzreife der Reben lässt sich zu diesem Zeitpunkt sehr gut bestimmen. Grünes Holz bei Frostbeginn verheißt hier nichts Gutes.
Rebschnitt
Nicht jedes Jahr wird der Weinbau neu erfunden. Bewährte Systeme sollten beibehalten werden. Allerdings wird der Frostschaden von 2017 bei vielen Winzern wieder dazu führen, eine Frostrute als Sicherheit stehen zu lassen. Prinzipiell spricht in frostgefährdeten Anlagen einiges für diese Vorgehensweise. In vielen 2017 betroffenen Anlagen hat das zusätzliche Befestigen der Frostruten nach dem Frost geholfen, den Schaden zumindest zu minimieren. Dieses Verfahren ist von allen Möglichkeiten derzeit die am ehesten zu realisierende Maßnahme. Die neben diesem Verfahren bestehenden Möglichkeiten von Hubschraubereinsätzen, Paraffinkerzen oder Überkronenberegnungen bedürfen eines wesentlich höheren monetären und organisatorischen Einsatzes. Die ersten Weichen für den Ertrag 2018 werden mit dem Rebschnitt gestellt. Mit den angeschnittenen Augen pro Quadratmeter wird der potenzielle Ertrag festgelegt. Dieser „theoretische” Ertrag ist sehr leicht über die unten stehende Formel herzuleiten. Als Beispiel kann man mit der Anschnittempfehlung vier Augen pro Quadratmeter bei Müller-Thurgau und durchschnittlich zwei Trauben pro Trieb mit 250 Gramm Endgewicht folgenden zu erwartenden Ertrag errechnen:
4 Augen/m² × 10000 m² × 2 Trauben/Trieb = 80000 Trauben pro Hektar.
80000 Trauben pro Hektar × 0,250 kg/Traube = 20000 kg potenzieller Müller-Thurgau-Ertrag pro Hektar.
Schneidet man also eine Müller-Thurgau-Anlage (2,00 m Gassenbreite und 1,00 m Stockabstand) mit acht Augen pro Stock und alles läuft normal, so besteht die Gefahr,
dass es zu Ertragsüberschüssen kommt und später wieder ertragskorrigierend eingegriffen werden muss. In Normaljahren ist es wichtig, beim Rebschnitt auf eine gesunde Auslastung des Stockes zu achten. Deshalb gilt bei nicht frostgeschädigten Anlagen der Grundsatz: Nur so viele Augen anschneiden, wie im aktuellen Jahr ausgereift sind.
Hier muss der Winzer zwischen der aus der berechneten Augenanzahl resultierenden theoretischen Anzahl von Augen pro Stock und der Stocksituation abwägen. Zeigte der Stock bei korrektem Anschnitt im Vorjahr schlechten Wuchs und wenige ausgereifte Ruten, so sollte er in diesem Jahr durch einen geringeren Anschnitt entlastet werden. Hier gilt Stockerhaltung vor Ertrag. Auswahlkriterien für eine anzuwählende Fruchtrute sind idealerweise wund- und krankheitsfreie, bleistiftdicke Ruten mit ausreichender Internodienlänge von etwa 10 cm. Sortenabhängig unterschiedlich sind die fruchtbarsten Ruten auf zweijährigem Holz zu finden.
4 Augen/m² × 10000 m² × 2 Trauben/Trieb = 80000 Trauben pro Hektar.
80000 Trauben pro Hektar × 0,250 kg/Traube = 20000 kg potenzieller Müller-Thurgau-Ertrag pro Hektar.
Schneidet man also eine Müller-Thurgau-Anlage (2,00 m Gassenbreite und 1,00 m Stockabstand) mit acht Augen pro Stock und alles läuft normal, so besteht die Gefahr,
dass es zu Ertragsüberschüssen kommt und später wieder ertragskorrigierend eingegriffen werden muss. In Normaljahren ist es wichtig, beim Rebschnitt auf eine gesunde Auslastung des Stockes zu achten. Deshalb gilt bei nicht frostgeschädigten Anlagen der Grundsatz: Nur so viele Augen anschneiden, wie im aktuellen Jahr ausgereift sind.
Hier muss der Winzer zwischen der aus der berechneten Augenanzahl resultierenden theoretischen Anzahl von Augen pro Stock und der Stocksituation abwägen. Zeigte der Stock bei korrektem Anschnitt im Vorjahr schlechten Wuchs und wenige ausgereifte Ruten, so sollte er in diesem Jahr durch einen geringeren Anschnitt entlastet werden. Hier gilt Stockerhaltung vor Ertrag. Auswahlkriterien für eine anzuwählende Fruchtrute sind idealerweise wund- und krankheitsfreie, bleistiftdicke Ruten mit ausreichender Internodienlänge von etwa 10 cm. Sortenabhängig unterschiedlich sind die fruchtbarsten Ruten auf zweijährigem Holz zu finden.
Beim Schnitt auch an das Folgejahr denken
Grundsätzlich muss der diesjährige Rebschnitt bereits den Rebschnitt für das Folgejahr bedenken. Nur so ist ein möglichst wundfreier Schnitt auf lange Sicht hin möglich. Schwerpunkt ist hier, den Stockaufbau nach oben zu verhindern. Deshalb sollten Zapfen für das Ersatzholz mit Bedacht gewählt werden. Werden sie benötigt, so sollten sie tiefer als das Ersatzholz stehen. Zur Vermeidung des Stockaufbaues sollten sie auf ein sichtbares Auge geschnitten werden – Ausnahme: sanfter Rebschnitt. Die Rebe hat keine Möglichkeit, Wunden aktiv zu verschließen. Sie reagiert auf eine Verletzung, indem die obersten Zellschichten eintrocknen. Deshalb sollte der Rebschnitt eine gerade Saftführung gewährleisten. Um ein Eintrocknen der Saftleitungsbahnen zu verhindern, wird im Weinbau nicht wie im Obstbau auf Astring, sondern mit einem „Sicherheitsabstand” geschnitten. Auch das Ausheben (Entfernen des abgeschnittenen Holzes) sollte mit entsprechender Sorgfalt durchgeführt werden, damit die ausgewählten Fruchtruten nicht verletzt werden. Aus Qualitätsgründen ist das Abschneiden der Geiztriebe und Ranken auf den Ruten sinnvoll, kann aber aus arbeitswirtschaftlichen Gründen auf die Geize beschränkt werden. Der Rebschnitt in frostgeschädigten Anlagen weicht etwas von der Regel der Stockauslastung ab. Zum einen ist hier aufgrund der Frostschäden die Anzahl der ausgereiften Ruten nicht das Anschnittmaß, zum anderen können die zur Verfügung stehenden Ruten sehr mastig gewachsen sein. Diese sehr stark gewachsenen Ruten sind beim Biegen sehr bruchgefährdet und verteilen aufgrund ihrer sehr großen Internodienabstände die Augen sehr schlecht in der Anlage. Um dieser Situation Rechnung zu tragen, sollten in diesen Anlagen in jedem Fall zwei Ruten angeschnitten werden. Das Schadensjahr 2017 wirkt sich somit auch auf das Jahr 2018 mit einer höheren Arbeitsbelastung beim Biegen und Ausbrechen weiter aus. Bringt das Jahr 2018 keine Frostschäden, so sollten die vorgesehenen Frostruten spätestens nach den Eisheiligen entfernt werden. Da beim Rebschnitt auf viele verschiedene Dinge geachtet werden muss, kann dieser nur von fachkundigen Winzern richtig durchgeführt werden. Große Betriebe schneiden nur den Stock und lassen Aushilfskräfte ausheben. Elektroscheren und pneumatische Schneidanlagen bringen für größere Betriebe Entlastungen, da der Winzer seine Hand schonen kann. Der Schnitt mit diesen Geräten ist nur unwesentlich schneller als mit der Hand. Wo immer es möglich ist, werden die Winterfröste abgewartet, ehe mit dem Rebschnitt begonnen wird.
Bodenuntersuchung
Durch eine gezielte Düngung werden zum einen Boden und Umwelt geschont, zum anderen sind in den meisten Fällen finanzielle Ersparnisse zu erwarten. Grundvoraussetzung für eine sachgemäße Düngung ist eine Bodenuntersuchung. Im Winterhalbjahr besteht weiterhin die Möglichkeit, Bodenproben zu entnehmen und eine Analyse der Grundnährstoffgehalte – zusätzlich Humus, Magnesium und Bor – durchführen zu lassen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse liefern die Grundlage für die Düngung in den Folgejahren. Die Böden sollten mindestens alle fünf Jahre untersucht werden. Phosphor, Kali, Kalk und Magnesium können im zeitigen Frühjahr ausgebracht werden. Die Höhe der Düngergaben ergibt sich aus der vorliegenden Untersuchung. Organische Dünger müssen angerechnet werden. Die Düngeverordnung ist zu beachten.
Was im Weinberg jetzt zu tun ist
Beobachten und Notieren
Für viele Winzer endet die Saison im Freien mit der Traubenernte. Viele haben sehr viel Arbeit investiert und sind froh, nun in die Weinbereitung wechseln zu können. Der Weinberg wird höchstens noch zum Ablegen des Drahtpaares kurz besucht und sieht den Winzer erst zum Rebschnitt wieder. Doch gerade im Herbst gibt es draußen sehr viele Zusatzinformationen, welche für die künftige Bewirtschaftung von Bedeutung sind. Aufgrund der Arbeitsbelastung im Keller lassen aber viele Winzer diese außer Acht.
Tipp
Jungfelder mit normalen Pfropfreben sollten zum Frostschutz angehäufelt werden. Bei Hochstammreben macht dieses Verfahren keinen Sinn.
Für viele Winzer endet die Saison im Freien mit der Traubenernte. Viele haben sehr viel Arbeit investiert und sind froh, nun in die Weinbereitung wechseln zu können. Der Weinberg wird höchstens noch zum Ablegen des Drahtpaares kurz besucht und sieht den Winzer erst zum Rebschnitt wieder. Doch gerade im Herbst gibt es draußen sehr viele Zusatzinformationen, welche für die künftige Bewirtschaftung von Bedeutung sind. Aufgrund der Arbeitsbelastung im Keller lassen aber viele Winzer diese außer Acht.
Tipp
Jungfelder mit normalen Pfropfreben sollten zum Frostschutz angehäufelt werden. Bei Hochstammreben macht dieses Verfahren keinen Sinn.