Nachrichten | 06. September 2018

MLR erlaubt Säuerung

Von Redaktion
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in Stuttgart hat mit Schreiben vom 7. August die Zulassung der Säuerung von Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost, Jungwein und Wein des Jahrgangs 2018 der bestimmten Anbaugebiete Baden und Württemberg erteilt. Das MLR begründet dies damit, dass der außergewöhnliche Witterungsverlauf vorliege, der für die Zulassung der ausnahmsweisen Säuerung erforderlich sei. Laut dem Ministerium war das zweite Quartal 2018 sogar wärmer als derselbe Zeitraum des Hitzejahres 2003. Die Vegetationsentwicklung ist im Jahresvergleich sehr früh, heißt es weiter. Dies führe bei allen Rebsorten zu einer deutlich verfrühten Traubenreife mit hohen pH-Werten und niedrigen Säurewerten. Das MLR weist darauf hin, dass die  Säuerung ein önologisches Verfahren ist, das beim Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg (WBI) beziehungsweise bei der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg (LVWO) meldepflichtig ist. Das WBI und die LVWO werden laut MLR für die speziellen EU-rechtlichen Vorgaben der Säuerung ein Informationsblatt zur Verfügung stellen. Dieses Informationsblatt wird den Betrieben übersandt und ist auf der Homepage des WBI beziehungsweise  der LVWO abrufbar, teilt das MLR mit.