Fachliches
| 30. Juni 2022
UV- und Hitzeschutz bei der Saisonarbeit
Von der Redaktion
Arbeitgeber müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für Sonnen- und Hitzeschutz am Arbeitsplatz sorgen.
Grundsätzlich sollte die UV-Strahlung am Arbeitsplatz so gering wie möglich sein. Matthias Stenglein ergreift hier entsprechende Maßnahmen. Er baut Spargel im fränkischen Rothwind an. Er beschäftigt 22 Saisonarbeitskräfte. Technische Lösungen, wie zum Beispiel Wetterschutzzelte, Sonnensegel oder Sonnenschirme, helfen. Darüber hinaus passt Stenglein die Arbeitszeit an das Wetter an: „Wenn die Sonne scheint, beginnen wir schon früh morgens mit dem Spargelstechen und halten eine längere Mittagspause von 12 bis 16 Uhr. Die Beschäftigten verrichten dann Arbeiten im Innenbereich.”
Im Rahmen einer Unterweisung erklären Matthias und Sandra Stenglein ihren Beschäftigten, wie sie sich vor Sonnenbrand schützen können und statten sie mit Kopfbedeckungen und Sonnencreme aus. Die durchgeführte Unterweisung lässt sich der Unternehmer von den Beschäftigten schriftlich bestätigen. „Wenn wir Arbeitskräfte sehen, die mit nacktem Oberkörper Spargel stechen, fordern wir sie auf, sich etwas überzuziehen”, sagt der Unternehmer.
Im Rahmen einer Unterweisung erklären Matthias und Sandra Stenglein ihren Beschäftigten, wie sie sich vor Sonnenbrand schützen können und statten sie mit Kopfbedeckungen und Sonnencreme aus. Die durchgeführte Unterweisung lässt sich der Unternehmer von den Beschäftigten schriftlich bestätigen. „Wenn wir Arbeitskräfte sehen, die mit nacktem Oberkörper Spargel stechen, fordern wir sie auf, sich etwas überzuziehen”, sagt der Unternehmer.
Sinnvoll sind leichte, lange Kleidung und eine Kopfbedeckung mit Nackenschutz oder mit einer breiten Krempe. Selbstverständlich stellt der Landwirt immer ausreichend Getränke am Arbeitsplatz zur Verfügung. „Wir achten darauf, dass die Beschäftigten nicht nur Energydrinks oder Cola trinken. Damit haben wir schlechte Erfahrungen gemacht. Alkohol ist während der Arbeit verboten.”
Infobox und App in Muttersprache
Zur Vereinfachung der Unterweisung stellt die SVLFG Arbeitgebern die
kostenfreie Infobox Sonnen- und Hitzeschutz zur Verfügung. Neben
Informations-Plakaten finden sich in der Box fertige Unterweisungshilfen
sowie Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung. Die Box kann hier online bestellt werden oder per Mail angefordert werden: praeventionsbroschueren@svlfg.de.
Eine weitere kostenlose Unterweisungshilfe ist die Web-App für Saisonarbeitskräfte. Sie bietet Erntehelfern alle wichtigen Infos zum Sonnen- und Hitzeschutz in deren Muttersprache.
Eine weitere kostenlose Unterweisungshilfe ist die Web-App für Saisonarbeitskräfte. Sie bietet Erntehelfern alle wichtigen Infos zum Sonnen- und Hitzeschutz in deren Muttersprache.