6. November 2020: Als Beherbergungsbetrieb und/oder Gastronomie müssen Anbieter von Urlaub
auf dem Bauernhof den Betrieb auf behördliche Anweisung im November
schließen und gelten somit als „direkt betroffenes Unternehmen”. Diese
können von der sogenannten
Novemberhilfe profitieren.
16. September 2020: Die
Corona-Verordnung Saisonarbeit des Landes Baden-Württemberg vom 11. September orientiert sich an der bestehenden Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und wurde vor dem Hintergrund von Covid-19-Ausbrüchen bei Erntehelfern in Bayern erlassen. BLHV und LBV waren in die Erstellung nicht eingebunden.
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