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Corona
6. November 2020: Als Beherbergungsbetrieb und/oder Gastronomie müssen Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof den Betrieb auf behördliche Anweisung im November schließen und gelten somit als „direkt betroffenes Unternehmen”. Diese können von der sogenannten Novemberhilfe profitieren.

16. Oktober 2020: Gestern hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Eilantragsverfahren das Beherbergungsverbot für Baden-Württemberg aufgehoben. Das teilt die LAG Urlaub auf dem Bauernhof ihren Mitgliedern mit.

16. September 2020: Die Corona-Verordnung Saisonarbeit des Landes Baden-Württemberg vom 11. September orientiert sich an der bestehenden Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und wurde vor dem Hintergrund von Covid-19-Ausbrüchen bei Erntehelfern in Bayern erlassen. BLHV und LBV waren in die Erstellung nicht eingebunden.

23. Juli 2020: Das Land will auf eine zweite Welle vorbereitet sein und hat deshalb eine Arbeitsgruppe für mögliche Maßnahmen gegründet.

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Heidemarie Rieser
Sekretariat Redaktion
Tel: 07 61 / 27 133 - 404

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