Nachrichten | 07. März 2019

Verpackungsgesetz: Erste Abmahnungen

Von Friedrich Ellerbrock, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd
Nur acht Wochen nach Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes wurden jetzt die ersten direktvermarktenden Winzer angeschrieben, weil sie gegen das Verpackungsgesetz verstoßen haben sollen.
Die Schreiben des „Verbandes zur Sicherstellung der Beteiligung von Verpackungen an Erfassungssystemen e.V." (VSBVE) gingen an Betriebe aus verschiedenen Anbaugebieten in Deutschland.
Zentrales Element der Vorgaben des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetzes ist das Herstellerregister, das eine öffentliche Kontrolle ermöglichen soll und durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister betrieben wird. Es ist davon auszugehen, dass die abgemahnten Betriebe in diesem Register nicht aufgeführt und damit von dem genannten Verband leicht zu finden waren. Betriebe, die ein solches Schreiben erhalten haben, sollten sich an ihren jeweiligen Verband bzw. an eine fachkundige Rechtsberatung wenden.
Damit ist leider das eingetreten, was Branchenbeobachter befürchtet hatten. Wer mit Ware befüllte Verpackungen in den Verkehr bringt und diese Verpackungen lizenzieren muss, sollte sich also spätestens jetzt zügig beim Verpackungsregister LUCID registrieren und zusätzlich einen Lizenzierungsvertrag mit einem dualen System abschließen.