Fachliches | 01. August 2019

Jetzt wird es ernst

Von Friedrich Ellerbrock, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) kündigt sechs Monate nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes eine verschärfte Gangart an.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat eine verschärfte Gangart angekündigt und will bei festgestellten Verstößen die Vollzugsbehörden informieren.
So hat sich die Überwachungsstelle zum Beispiel mit den für das Jahr 2018 zu erstellenden Vollständigkeitserklärungen (VE) befasst, die bis zum 15. Mai 2019 bei der ZVRS auf elektronischem Wege eingereicht werden mussten. Laut Angaben der Zentralen Stelle sollen nur unwesentlich mehr Erklärungen als im Vorjahr eingegangen sein und nach wie vor mehr als 1000 Stück fehlen.
Sie müssen eigenständig von Unternehmen abgegeben werden, die größere Mengen an Verpackungen in Verkehr bringen. Die Schwelle liegt bei 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe, Kartonage oder 30 Tonnen anderer Materialien je Kalenderjahr. Unterhalb dieser sogenannten „Bagatellgrenzen” sind Vollständigkeitserklärungen nur auf Verlangen der Zentralen Stelle oder der zuständigen Landesbehörde abzugeben. Zuvor waren die Erklärungen beim VE-Register der Industrie- und Handelskammern zu hinterlegen.
Bußgelder werden verhängt
Die Zentrale Stelle hat jetzt angekündigt, die von ihr wegen Verstößen gegen das Verpackungsgesetz ermittelten Hinweise an die Länder weiterzugeben. Die auf Landesebene für den Vollzug zuständigen Behörden können für fehlende, fehlerhafte oder verspätet abgegebene Vollständigkeitserklärungen Bußgelder verhängen. Auch weitere Themenbereiche werden laut der Zentralen Stelle analysiert und „Nachforschungen” angeschoben, ohne weitere Aufschlüsselung im Detail durch die ZSVR. Dies kann beispielsweise sein, wenn ein Unternehmen beim Verpackungsregister registriert ist und die Lizensierung von Verpackungsmengen angegeben hat, dem Register aber keine Gegenbestätigung eines entsprechenden Lizenzvertrages von einem dualen System vorliegt.
Insgesamt spricht die Zentrale Stelle von derzeit bundesweit ungefähr 2000 Verstößen gegen das Gesetz, die durch einen Abgleich der vorliegenden Angaben sowohl der Unternehmen als auch der dualen Systeme ermittelt wurden und an die Vollzugsbehörden übergeben werden sollen.