Fachliches
| 11. Dezember 2019
Versicherungsprämien werden gefördert
Von der Redaktion
Mit einem Pilotprojekt zur Förderung von Versicherungsprämien will das Ministerium Ländlicher Raum das Risikomanagement im Obst- und Weinbau stärken. Wie die Förderung im Detail ausgestaltet werden soll, erklärt das Ministerium hier.
Die Bauern sind auf eine angemessene Unterstützung der Gesellschaft angewiesen, damit sie die Herausforderungen des Klimawandels meistern können. Mit dem in Deutschland einmaligen Pilotprojekt läutet das Land einen Strategiewechsel ein, hin zu einem langfristig angelegten, staatlich unterstützten und eigenverantwortlichen Risikomanagement.
Angesichts der zunehmenden Witterungsrisiken und Extremwetterlagen stoßen sowohl die betrieblichen Möglichkeiten des Risikomanagements als auch die in den letzten Jahren in großem Umfang von Bund und Ländern gewährten staatlichen Ad-hoc-Hilfen an Grenzen. Im Fokus des langfristig angelegten Risikomanagement-Systems stehen drei Maßnahmenbereiche:
Angesichts der zunehmenden Witterungsrisiken und Extremwetterlagen stoßen sowohl die betrieblichen Möglichkeiten des Risikomanagements als auch die in den letzten Jahren in großem Umfang von Bund und Ländern gewährten staatlichen Ad-hoc-Hilfen an Grenzen. Im Fokus des langfristig angelegten Risikomanagement-Systems stehen drei Maßnahmenbereiche:
- Prävention durch agrotechnische Maßnahmen (z. B. Hagelschutznetze, Bewässerung, Frostschutzberegnung);
- Risikoabsicherung über (Mehrgefahren-)Versicherungen und
- steuerliche Maßnahmen (Versicherungssteuer, Risikorücklagen).
Endgültige Regeln bis Ende des Jahres
Konkret plant die Landesregierung ab 2020, ein Pilotprojekt zur
Förderung einer (Mehrgefahren-)Versicherung zur Verbesserung der
Risikovorsorge anzubieten. Es geht um die Einführung einer
wirtschaftlich tragfähigen Versicherungslösung gegen die Risiken Frost,
Sturm und/oder Starkregen im Obst- und Weinbau. Für den Zeitraum des
Pilotvorhabens sowie generell im Fall der Förderung von
Versicherungsprämien werden für die mit staatlicher Unterstützung
versicherbaren Kulturen und Risiken keine Ad-hoc-Hilfen mehr gewährt.
Durch die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien wird für die Betriebe ein Anreiz geschaffen, die eigenbetriebliche Risikovorsorge zu stärken. Das MLR erarbeitet derzeit ein Verwaltungs-und Förderverfahren. Nachfolgend werden die bereits feststehenden Eckpunkte des geplanten Förderverfahrens beschrieben. Endgültige Bestimmungen sollen bis Ende 2019 feststehen, gegebenenfalls erforderliche Anpassungen bleiben vorbehalten.
Die Förderung von Versicherungsprämien soll durch das Ministerium in Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen erfolgen, die Versicherungsverträge zur Deckung von Verlusten an Kulturen infolge widriger Witterungsverhältnisse anbieten. Die Prämienunterstützung ist dabei nicht an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden. Auch Versicherungsverträge mit ausländischen Versicherungen sind zuwendungsfähig. Die Förderung wird als Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zu leistenden zuwendungsfähigen (Netto-)Prämien gewährt.
Durch die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien wird für die Betriebe ein Anreiz geschaffen, die eigenbetriebliche Risikovorsorge zu stärken. Das MLR erarbeitet derzeit ein Verwaltungs-und Förderverfahren. Nachfolgend werden die bereits feststehenden Eckpunkte des geplanten Förderverfahrens beschrieben. Endgültige Bestimmungen sollen bis Ende 2019 feststehen, gegebenenfalls erforderliche Anpassungen bleiben vorbehalten.
Die Förderung von Versicherungsprämien soll durch das Ministerium in Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen erfolgen, die Versicherungsverträge zur Deckung von Verlusten an Kulturen infolge widriger Witterungsverhältnisse anbieten. Die Prämienunterstützung ist dabei nicht an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden. Auch Versicherungsverträge mit ausländischen Versicherungen sind zuwendungsfähig. Die Förderung wird als Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zu leistenden zuwendungsfähigen (Netto-)Prämien gewährt.
Kopplung an Versicherungsbedingungen
Zuwendungsfähig
sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Betriebssitz in
Baden-Württemberg, die Einzel- und/oder Mehrgefahrenversicherungen zum
Schutz vor witterungsbedingten Verlusten durch Spätfrost, Sturm und/oder
Starkregen bei Wein, Kern- und Steinobst sowie Beerenobst (inklusive
Erdbeeren) abschließen.
Mit der Förderung soll kein Vollkasko-Schutz finanziert werden, sondern insbesondere schwere und existenzbedrohende witterungsbedingte Ertragsverluste abgesichert werden. Daher ist die Förderung von Versicherungsprämien an die Einhaltung nachfolgend aufgeführter Versicherungsbedingungen gekoppelt: Selbstbehalt 20 %, Maximalauszahlung 80 % der Versicherungssumme, vorgegebene maximale Versicherungssummen je Kultur über Höchsthektarwerte, die zum Beispiel bei Kern- und Steinobst 20.000 Euro, bei Strauchbeeren und Erdbeeren sowie Wein- und Tafeltrauben 30.000 Euro oder bei Most- und Industrieobst 10.000 Euro betragen.
Von diesen Vorgaben abweichende Vereinbarungen – zum Beispiel niedrigere Selbstbehalte oder höhere Hektarhöchstwerte – können im Versicherungsvertrag zwar getroffen werden, sind jedoch nicht zuwendungsfähig und müssen vom Antragsteller dann selbst finanziert werden.
Mit der Förderung soll kein Vollkasko-Schutz finanziert werden, sondern insbesondere schwere und existenzbedrohende witterungsbedingte Ertragsverluste abgesichert werden. Daher ist die Förderung von Versicherungsprämien an die Einhaltung nachfolgend aufgeführter Versicherungsbedingungen gekoppelt: Selbstbehalt 20 %, Maximalauszahlung 80 % der Versicherungssumme, vorgegebene maximale Versicherungssummen je Kultur über Höchsthektarwerte, die zum Beispiel bei Kern- und Steinobst 20.000 Euro, bei Strauchbeeren und Erdbeeren sowie Wein- und Tafeltrauben 30.000 Euro oder bei Most- und Industrieobst 10.000 Euro betragen.
Von diesen Vorgaben abweichende Vereinbarungen – zum Beispiel niedrigere Selbstbehalte oder höhere Hektarhöchstwerte – können im Versicherungsvertrag zwar getroffen werden, sind jedoch nicht zuwendungsfähig und müssen vom Antragsteller dann selbst finanziert werden.
Erstattung bis zu 50 Prozent
Um zu verhindern, dass
nicht nur besonders risikoanfällige Flurstücke und Lagen (z. B.
Frostlagen) versichert werden, müssen vom Versicherungsnehmer jeweils
die gesamten
in Baden-Württemberg bewirtschafteten Anbauflächen (inklusive Junganlagen) einer Kultur versichert werden. Bei Feststellung falscher oder unvollständiger Angaben sind die gewährten Zuwendungen zurückzuzahlen.
Die Versicherungsnehmer bezahlen zunächst 100 % der Versicherungsprämien an den Versicherer und erhalten nach Vorlage des Zahlungsnachweises vom Land bis zu 50 % des zuwendungsfähigen (Netto-)Prämienbetrags erstattet.
Der Vorteil gegenüber den bisher gewährten Ad-Hoc-Hilfen ist, dass durch die Zuwendungen und die finanzielle Beteiligung der landwirtschaftlichen Unternehmen die eigenverantwortliche Risikovorsorge gestärkt wird. Für die Betriebe und die Landwirtschaftsverwaltung sind damit gleichermaßen Vorteile verbunden, da die aufwendige und oftmals schwierige individuelle Schadensermittlung und die Berechnung des Schadensausgleichs künftig entfallen. Dadurch kann auf beiden Seiten bürokratischer Aufwand abgebaut werden.
in Baden-Württemberg bewirtschafteten Anbauflächen (inklusive Junganlagen) einer Kultur versichert werden. Bei Feststellung falscher oder unvollständiger Angaben sind die gewährten Zuwendungen zurückzuzahlen.
Die Versicherungsnehmer bezahlen zunächst 100 % der Versicherungsprämien an den Versicherer und erhalten nach Vorlage des Zahlungsnachweises vom Land bis zu 50 % des zuwendungsfähigen (Netto-)Prämienbetrags erstattet.
Der Vorteil gegenüber den bisher gewährten Ad-Hoc-Hilfen ist, dass durch die Zuwendungen und die finanzielle Beteiligung der landwirtschaftlichen Unternehmen die eigenverantwortliche Risikovorsorge gestärkt wird. Für die Betriebe und die Landwirtschaftsverwaltung sind damit gleichermaßen Vorteile verbunden, da die aufwendige und oftmals schwierige individuelle Schadensermittlung und die Berechnung des Schadensausgleichs künftig entfallen. Dadurch kann auf beiden Seiten bürokratischer Aufwand abgebaut werden.