Weinbauverband
| 01. November 2019
Was das Eckpunktepapier enthält
Von Walter Eberenz/Redaktion
Die Landesregierung hat ein Eckpunktepapier als Alternative zum Volksbegehren vorgeschlagen. Es enthält weniger Einschränkungen für Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten und weniger ehrgeizige Zielvorgaben für den Ökoanbau.
Das Eckpunktepapier wurde am 15. Oktober vorgestellt und bereits eine Woche später vom Kabinett als Alternative zum Gesetzesentwurf des Volksbegehrens beschlossen. „Wir greifen die Forderungen des Volksbegehrens auf und entwickeln sie weiter. Um den Schwund von Arten einzudämmen, bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung”, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 22. Oktober gegenüber der Presse.
Sowohl der Trägerkreis des Volksbegehrens als auch Grüne und CDU hätten sich hinter das Eckpunktepapier gestellt. Auch aus der Landwirtschaft und dem Naturschutz seien zustimmende Signale gekommen, hieß es aus dem Stuttgarter Staatsministerium gegenüber der Presse. „Mit dem Beschluss des Kabinetts werden unsere Eckpunkte verbindlich”, betonte Umweltminister Franz Untersteller. „Unsere Eckpunkte stehen für den Schulterschluss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz”, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
Sowohl der Trägerkreis des Volksbegehrens als auch Grüne und CDU hätten sich hinter das Eckpunktepapier gestellt. Auch aus der Landwirtschaft und dem Naturschutz seien zustimmende Signale gekommen, hieß es aus dem Stuttgarter Staatsministerium gegenüber der Presse. „Mit dem Beschluss des Kabinetts werden unsere Eckpunkte verbindlich”, betonte Umweltminister Franz Untersteller. „Unsere Eckpunkte stehen für den Schulterschluss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz”, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
Vorerst kein Werben für Unterschriften mehr
„Wir sind erfreut, dass aus
dem Eckpunktepapier der Minister eines der Landesregierung geworden
ist”, sagte Volksbegehrens-Sprecherin und BUND-Landesvorsitzende
Brigitte Dahlbender. Hinter diese Linie komme niemand mehr zurück.
Der
Trägerkreis des Volksbegehrens will bis Mitte Dezember keine
Unterschriftenwerbung mehr betreiben. Er erwartet allerdings, dass die
Landesregierung bis Mitte Dezember wesentliche Punkte des Gesetzes
konkretisiert, dass sich die Fraktionen von CDU und Grünen sowie alle
landwirtschaftlichen Landnutzungsverbände dazu bekennen und dass
Vertreter des Trägerkreises bei der Ausformulierung und Konkretisierung
des Gesetzentwurfes einbezogen werden.
Differenziertere Regelungen
Was beinhaltet das Eckpunktepapier? Insbesondere beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln seien Änderungen an den Vorschlägen des Volksbegehrens nötig gewesen, erklärten Hauk und Untersteller. Das vorgeschlagene strikte Pflanzenschutzmittelverbot im ökologischen und konventionellen Anbau in allen Schutzgebieten – namentlich Landschaftsschutzgebieten, FFH-Schutzgebieten und Naturschutzgebieten – sei im Eckpunktepapier durch differenziertere Regelungen ersetzt worden.
Zu diesen differenzierten Regelungen steht im Eckpunktepapier, dass künftig nur ein restriktiver Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – nach den Regeln des Integrierten Pflanzenschutzes – zulässig ist. Daneben seien landesspezifische Vorgaben zum Integrierten Pflanzenschutz verpflichtend einzuhalten. Zu diesen landesspezifischen Vorgaben zählen laut Eckpunktepapier:
Zu diesen differenzierten Regelungen steht im Eckpunktepapier, dass künftig nur ein restriktiver Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – nach den Regeln des Integrierten Pflanzenschutzes – zulässig ist. Daneben seien landesspezifische Vorgaben zum Integrierten Pflanzenschutz verpflichtend einzuhalten. Zu diesen landesspezifischen Vorgaben zählen laut Eckpunktepapier:
- die Verwendung einer Applikationstechnik mit hoher Abdriftminderung, die Einhaltung einer weiten Fruchtfolge bei Auftreten von Fruchtfolgeschädlingen,
- die konsequente Bestandsbeobachtung auf Schadorganismen,
- das Aufstellen von Gelbschalen zur Überwachung und Behandlung nach Prognosemodellen und Schadschwellen,
- die Verwendung von nützlingsschonenden Pflanzenschutzmitteln,
- das Anlegen von Spritzfenstern zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit,
- die Einhaltung der vorgegebenen Schadschwellen,
- die Umsetzung von kulturspezifischen Maßnahmen zur Förderung von Nützlingen.
Naturschutzgebiete
Ein striktes Verbot gebe es weiterhin in allen
Naturschutzgebieten. Im Eckpunktepapier steht dazu, dass in
Naturschutzgebieten ab 1. Januar 2022 jeglicher Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln verboten werden soll. Das Verbot sei so
auszugestalten, dass betroffene Betriebe keine unbilligen Härten
erdulden müssen und somit nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz
gefährdet werden.
Zudem haben sich Hauk und Untersteller auf eine Mengenreduktion chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 % bis 2030 geeinigt. „Damit würden wir bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Dazu plant die Landesregierung eine gezielte Förderung und Beratung”, so die Minister.
Zudem haben sich Hauk und Untersteller auf eine Mengenreduktion chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 % bis 2030 geeinigt. „Damit würden wir bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Dazu plant die Landesregierung eine gezielte Förderung und Beratung”, so die Minister.
Die elf Eckpunkte aus dem Papier der Regierung