Coronabedingt wurden Weinbaubetriebe möglicherweise daran gehindert, ihre 2020 und 2021 auslaufenden Neuanpflanzungs- und Wiederbepflanzungsgenehmigungen im Jahr ihrer Gültigkeit auszuüben. Um den Verfall dieser Genehmigungen zu vermeiden und das Risiko einer Verschlechterung der Pflanzungsbedingungen zu verringern, ist eine Verlängerung der Gültigkeit durch die Verordnung (EU) 2021/2117 in Kraft getreten. Das teilen die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg mit.
mehr