Weinbauverband
| 04. September 2020
Die Chance, den Übergang zu meistern
Von der Redaktion
Der Deutsche Weinbauverband (DWV) appelliert in einem Brief an die Winzerschaft, den vom Verband angenommenen Kompromiss zum neuen Herkunftssystem zu unterstützen.
Mit den Vorschlägen des Ministeriums zur Reform des Weinrechts wurde endlich der nächste Schritt auf dem Weg zur Errichtung eines qualitätsorientierten Herkunftssystems gemacht, heißt es in dem von DWV-Präsident Klaus Schneider und DWV-Geschäftsführer Christian Schwörer unterzeichneten Brief. Weiter heißt es: „Wie von den europäischen Nachbarn seit langem erfolgreich praktiziert, soll jede Herkunft künftig mit einem Qualitätsversprechen verbunden sein und für ein klares Profil stehen. Entsprechend dem Grundsatz ,Je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität” soll eine Herkunftspyramide in den Gebieten geschaffen werden. Damit soll insbesondere mehr Klarheit und Orientierung für den Verbraucher geschaffen werden. Für Erzeuger soll aber auch eine gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, sich zu profilieren, ohne dass sie auf alternative Systeme ausweichen müssen.
Bereits Ende Juni hatten sich die regionalen Weinbauverbände, Genossenschaftsverbände und Sonderverbände auf einen Gesamtkompromiss zu den Vorschlägen verständigt. Dabei ist die Schaffung einer Herkunftspyramide mit vier Stufen, die wegen ihrer Bezeichnungen klar voneinander unterscheidbar sind, besonders wichtig. Um dem Verbraucher eine klare Orientierung zu geben, müssen die Herkunftsstufen klar voneinander unterscheidbar sein. Aktuell ist diese Unterscheidbarkeit für die Einzel- und Großlage nicht gegeben. Auf der anderen Seite sollte bei den bisherigen Bezeichnungen aber nicht mehr als nötig geändert werden. Das Bundesministerium hatte klargestellt, dass die bisherige Verwendung von Gemeindenamen bei der Groß- und Einzellage – die sogenannte Leitgemeinderegelung – nicht mehr mit EU-Recht in Einklang steht. Das bedeutet, dass anders als in der bisherigen Praxis künftig bei der Angabe von Ortsnamen auf dem Etikett 85 Prozent der Trauben aus der jeweiligen Gemeinde stammen müssen.
Bereits Ende Juni hatten sich die regionalen Weinbauverbände, Genossenschaftsverbände und Sonderverbände auf einen Gesamtkompromiss zu den Vorschlägen verständigt. Dabei ist die Schaffung einer Herkunftspyramide mit vier Stufen, die wegen ihrer Bezeichnungen klar voneinander unterscheidbar sind, besonders wichtig. Um dem Verbraucher eine klare Orientierung zu geben, müssen die Herkunftsstufen klar voneinander unterscheidbar sein. Aktuell ist diese Unterscheidbarkeit für die Einzel- und Großlage nicht gegeben. Auf der anderen Seite sollte bei den bisherigen Bezeichnungen aber nicht mehr als nötig geändert werden. Das Bundesministerium hatte klargestellt, dass die bisherige Verwendung von Gemeindenamen bei der Groß- und Einzellage – die sogenannte Leitgemeinderegelung – nicht mehr mit EU-Recht in Einklang steht. Das bedeutet, dass anders als in der bisherigen Praxis künftig bei der Angabe von Ortsnamen auf dem Etikett 85 Prozent der Trauben aus der jeweiligen Gemeinde stammen müssen.
Übergangsfristen
Der Kompromiss des DWV-Vorstandes sieht daher
ausreichend lange Übergangsfristen vor: Für die Jahrgänge 2020 bis 2025
sollen die Vorschriften zur Etikettierung von Großlagen, Bereichen und
Einzellagen unverändert bleiben. Einige Gruppierungen im DWV hätten
sich kürzere Übergangsfristen gewünscht. Ab 2026 sollen die Änderungen
in den Bezeichnungen verbindlich werden. Dabei sollen gleichlautende
Angaben auf Vorder- und Rückenetikett erfolgen. Der Begriff ,Bereich‘
soll ab 2026 verschwinden, für Großlagen und Bereiche soll einheitlich
der Begriff ,Region‘ in Voranstellung benutzt werden.
Natürlich weicht auch diese Regelung von den ursprünglichen Forderungen einiger Gruppierungen im DWV ab, die sich für die Beibehaltung der Regelungen für die Großlage eingesetzt hatten. Im Kompromissweg haben auch diese Gruppierungen aber letztlich zugestimmt. Auch die Regelung, dass ab 2026 für Großlagen keine Gemeindenamen mehr verwendet werden dürfen, wurde ohne Gegenstimme angenommen.
Mit der Voranstellung des Begriffs ,Region‘ wird eine klare Unterscheidbarkeit der Großlage zur Einzellage ermöglicht. Es wird eine einheitliche Stufe eines Weines mit regionalem Charakter geschaffen, zwischen dem Wein aus der g.U. und dem Ortswein. Für den Verbraucher ist der Begriff ,Region‘ im Übrigen sehr positiv besetzt. Grundsätzlich sollen die Schutzgemeinschaften für die Profilierung zuständig sein und diese weitgehend flexibel nach regionalen Bedürfnissen gestalten. Dennoch müssen einige gesetzlich vorgeschriebene Kriterien eine Einheitlichkeit garantieren. Zudem sind sie für das Marketing erforderlich, wenn es darum geht, die verschiedenen Stufen der Herkunftspyramide zu erklären. Nach der überwiegenden Meinung der DWV-Mitglieder sollten daher die Vermarktungszeitpunkte auf den Stufen Orts- (1. Januar nach dem Erntejahr) und Lagenwein (1. März nach dem Erntejahr) und ein begrenztes Rebsorten-Portfolio für die Spitze der Herkunftspyramide eines jeden Gebietes vorgesehen werden.
Diese Einschränkung der Rebsorten, die wohlgemerkt nur auf der obersten Stufe – dem Lagenwein – stattfinden soll, wird nicht die Zulassung von Neuzüchtungen verhindern. Diese können langfristig auch als Lagenwein vermarktet werden, wenn ein Wille in der Region vorhanden ist. Sie gestaltet das Lastenheft und schafft mit der Wahl der zwölf Rebsorten für die Lagenweine das Profil.
Natürlich weicht auch diese Regelung von den ursprünglichen Forderungen einiger Gruppierungen im DWV ab, die sich für die Beibehaltung der Regelungen für die Großlage eingesetzt hatten. Im Kompromissweg haben auch diese Gruppierungen aber letztlich zugestimmt. Auch die Regelung, dass ab 2026 für Großlagen keine Gemeindenamen mehr verwendet werden dürfen, wurde ohne Gegenstimme angenommen.
Mit der Voranstellung des Begriffs ,Region‘ wird eine klare Unterscheidbarkeit der Großlage zur Einzellage ermöglicht. Es wird eine einheitliche Stufe eines Weines mit regionalem Charakter geschaffen, zwischen dem Wein aus der g.U. und dem Ortswein. Für den Verbraucher ist der Begriff ,Region‘ im Übrigen sehr positiv besetzt. Grundsätzlich sollen die Schutzgemeinschaften für die Profilierung zuständig sein und diese weitgehend flexibel nach regionalen Bedürfnissen gestalten. Dennoch müssen einige gesetzlich vorgeschriebene Kriterien eine Einheitlichkeit garantieren. Zudem sind sie für das Marketing erforderlich, wenn es darum geht, die verschiedenen Stufen der Herkunftspyramide zu erklären. Nach der überwiegenden Meinung der DWV-Mitglieder sollten daher die Vermarktungszeitpunkte auf den Stufen Orts- (1. Januar nach dem Erntejahr) und Lagenwein (1. März nach dem Erntejahr) und ein begrenztes Rebsorten-Portfolio für die Spitze der Herkunftspyramide eines jeden Gebietes vorgesehen werden.
Diese Einschränkung der Rebsorten, die wohlgemerkt nur auf der obersten Stufe – dem Lagenwein – stattfinden soll, wird nicht die Zulassung von Neuzüchtungen verhindern. Diese können langfristig auch als Lagenwein vermarktet werden, wenn ein Wille in der Region vorhanden ist. Sie gestaltet das Lastenheft und schafft mit der Wahl der zwölf Rebsorten für die Lagenweine das Profil.
Anschluss nicht verlieren
Vermarktungszeitpunkte werden auch von unseren Nachbarn im Ausland
festgelegt, sie sind aus önologischen Gründen sinnvoll. Eine klare
gesetzliche Regelung verhindert hier einen Wettbewerb, der sich auf die
Qualität auswirken würde, und kann Forderungen des Handels nach frühen
Lieferfristen entgegengesetzt werden. Mit der Reform habe
der deutsche Weinbau die große Chance, endlich den Übergang ins
europäische Herkunftssystem zu meistern, der so wichtig sei, um nicht
auf europäischer und internationaler Ebene den Anschluss zu verlieren.
Aber auch der Anschluss im eigenen Land – an die Jugend bzw. an viele in
die Zukunft denkende Erzeuger – dürfe nicht verloren gehen. Der
Brief schließt mit dem Appell, den nach jahrelangen Beratungen mit
großer Mehrheit im DWV angenommenen Gesamtkompromiss, der den Beteiligten große Kompromissbereitschaft abverlangte, nachdrücklich
zu unterstützen.