Weinbauverband
| 17. Mai 2021
Schutzgemeinschaften müssen nun ran
Von AgE
Nachdem die Novelle des Weingesetzes im Dezember grünes Licht im Bundesrat erhalten hatte, stimmte die Länderkammer nun auch der Anpassung der Weinverordnung zu.
Absatzsteigerung und die Erhöhung der Wertschöpfung
sind ein wichtiges Ziel der neuen Weingesetzgebung.
Im Qualitätsweinsegment soll daher das deutsche System − in Anlehnung an das romanische Modell − stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden. Dabei soll der Länderkammer zufolge jede Herkunft für ein klares Profil stehen und dem Grundsatz „je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität folgen”. Die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen am Entwurf der Bundesregierung zielen unter anderem darauf ab, Fehler zu korrigieren und Rechtssicherheit bei Begrifflichkeiten zu schaffen, etwa im Zusammenhang mit den Bezeichnungen „Erstes Gewächs” und „Großes Gewächs”.
Angepasst wird auch die Rebsortenliste; zudem will die Länderkammer sicherstellen, dass bestimmte Begriffe für inländischen, teilweise gegorenen Traubenmost ohne geschützte geografische Angabe weiterhin verwendet werden dürfen.
In einer Entschließung setzt sich der Bundesrat außerdem dafür ein, dass bestimmte Verstöße weiterhin bußgeldbewehrt bleiben und die Bundesregierung dies bei der nächsten Novellierung der Weinverordnung berücksichtigt.
Langer Weg
Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßte die Zustimmung der
Länder. „Es war ein langer Weg mit vielen nicht einfachen
Diskussionen”, so das Fazit von Präsident Klaus Schneider.
DWV-Generalsekretär Christian Schwörer appellierte an die
Schutzgemeinschaften, den bis 2025 eingeräumten Übergangszeitraum zu
nutzen, um über Anpassungen ihrer Produktspezifikationen eine
Profilierung ihres Gebietes vorzunehmen.